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Datenschutzaufsicht gegenüber privaten Stellen - Düsseldorfer Kreis

Nach dem Ort ihres ersten Zusammentreffens 1977 in Düsseldorf benennen sich die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich als "Düsseldorfer Kreis".
Die Treffen des Düsseldorfer Kreises finden seitdem unter dem jährlich wechselnden Vorsitz einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in der Privatwirtschaft statt.
Bei den Treffen des Düsseldorfer Kreises handelt es sich um Arbeitstreffen, bei denen ein Austausch über bundesweit aktuelle Fragen des Datenschutzes in der Wirtschaft stattfindet. Die Aufsichtsbehörden versuchen dabei, ihre Standpunkte abzustimmen. Gleichwohl stellen die Beschlüsse keine verbindlichen Ergebnisse dar, sondern die Aufsichtsbehörden sind unabhängig von den Standpunkten des Düsseldorfer Kreises in ihrem Zuständigkeitsbereich entscheidungsbefugt.

Im Jahre 2007 lag der Vorsitz beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und im Jahr 2008 beim Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern hatte 2009 den Vorsitz inne. Dieses Jahr liegt der Vorsitz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen.

Der Düsseldorfer Kreis tritt zweimal jährlich zusammen. Aktuelle Informationen zu den gefassten Beschlüssen finden Sie hier.

Nachfolgend werden die Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises aufgelistet:

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Features

Adresshandel

Datenschutz bei Kindern

Steuer-ID

SWIFT

Vorratsdatenspeicherung

Übersicht Features

News

Kontroverse Diskussion zum Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes

Datenschutz aus erster Hand

Kanada: Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte für Open Government

Kommissionsvorschläge für EU-USA-Datenschutzabkommen

Übersicht News RSS Feed

Externe Links


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