Datenschutzaufsicht gegenüber privaten Stellen - Düsseldorfer Kreis
Nach dem Ort ihres ersten Zusammentreffens 1977 in Düsseldorf benennen sich die obersten Aufsichtsbehörden
für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich als "Düsseldorfer Kreis".
Die Treffen des Düsseldorfer Kreises finden seitdem unter dem jährlich
wechselnden Vorsitz einer Aufsichtsbehörde
für den Datenschutz in der Privatwirtschaft statt.
Bei den Treffen des Düsseldorfer Kreises handelt es sich um Arbeitstreffen, bei denen ein Austausch über bundesweit aktuelle Fragen des Datenschutzes in der Wirtschaft stattfindet.
Die Aufsichtsbehörden versuchen dabei, ihre Standpunkte abzustimmen. Gleichwohl stellen die Beschlüsse keine verbindlichen Ergebnisse dar, sondern die Aufsichtsbehörden sind
unabhängig von den Standpunkten des Düsseldorfer Kreises in ihrem Zuständigkeitsbereich entscheidungsbefugt.
Im Jahre 2007 lag der Vorsitz beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und im Jahr 2008 beim Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern hatte 2009 den Vorsitz inne. Dieses Jahr liegt der Vorsitz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen.
Der Düsseldorfer Kreis tritt zweimal jährlich zusammen. Aktuelle Informationen zu den gefassten Beschlüssen finden Sie hier.
Nachfolgend werden die Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises aufgelistet:- Verschärfte Anforderungen für Datentransfers in die USA unter Safe Harbor
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 27. November 2009: Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 27. November 2009: Keine Internetveröffentlichung sportgerichtlicher Entscheidungen
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 27. November 2009: Gesetzesänderung bei der Datenverwendung für Werbezwecke
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 22. Oktober 2009: Bonitätsauskünfte über Mietinteressenten nur eingeschränkt zulässig
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 13. Juli 2009: Unzulässige Übermittlungen von Passagierdaten an britische Behörden verhindern!
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 23./24. April 2009: Datenschutzrechtliche Aspekte des Mitarbeiter-Screenings in international tätigen Unternehmen
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 23./24. April 2009: Telemarketing bei NGOs
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 17./18. April 2008: Internet-Portale zur Bewertung von Einzelpersonen
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 17./18. April 2008 - Datenschutzkonforme Gestaltung sozialer Netzwerke
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 17./18. April 2008 - Keine fortlaufenden Bonitätsauskünfte an den Versandhandel
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 8./9. November 2007: Gesetzesinitiative der Bundesregierung zu Auskunfteien und Scoring
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 8./9. November 2007: Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes auf Rechtsanwälte
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 19. / 20. April 2007: Mahnung durch Computeranruf
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 19. / 20. April 2007: Kreditscoring / Basel II
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 19. / 20. April 2007: Internationaler Datenverkehr
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 19./20. April 2007: Erhebung von Positivdaten zu Privatpersonen bei Auskunfteien
- Empfehlung der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich vom 8./9. November 2006: Die Entwicklung und Anwendung von RFID-Technologie ist insbesondere im Handel und im Dienstleistungssektor datenschutzkonform zu gestalten
- Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 8./9. November 2006: Datenübermittlung im SWIFT-Verfahren in die USA

