Sie haben Fragen?
Hier bekommen Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Was ist Datenschutz?
- Was ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?
- Welche konkreten Rechte hat der Bürger?
- Wie können Sie sich selbst schützen?
- Meine Daten sind im Internet aufgetaucht – was kann ich dagegen tun?
- Was ist das Virtuelle Datenschutzbüro?
Informationen zu den verschiedenen Themen finden Sie, wenn Sie die Hauptlinks im linken Navigationsfenster anklicken. Darüber hinaus können Sie sich von Stichworten im Index inspirieren lassen oder unsere Suchmaschine benutzen.
Wer hilft weiter?
Bei konkreten - etwa Ihre Person betreffenden Fragen - sollten Sie sich an Ihre zuständige Datenschutzinstitution wenden, die auch die Kontrolle über diejenigen Stellen wahrnimmt, welche Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. In Deutschland gilt:
-
Wenn Ihre Daten von einer öffentlichen Stelle verarbeitet
werden, sind der Datenschutzbeauftragte des
Bundes oder die Datenschutzbeauftragten der
Länder
für Sie zuständig.
Öffentliche Stellen der Länder sind z.B. die Verwaltungen von Städten, Gemeinden und Kreisen, Landesbehörden und die meisten Schulen und Universitäten. Öffentliche Stellen des Bundes sind z.B. die Bundesbehörden, Arbeitsämter und die Bundeswehr. -
Wenn Ihre Daten von einer privaten Stelle verarbeitet werden, sind meist
die sogenannten
Aufsichtsbehörden der Länder
zuständig.
Private Stellen sind Firmen wie z.B. Versandhäuser, Adresshändler, Auskunfteien, Internet-Provider, aber auch Vereine, Ärzte und Angehörige anderer freier Berufe. - Eine Besonderheit gilt für die Datenverarbeitung bei Unternehmen aus dem Bereich Telekommunikation. Für die Datenschutzkontrolle ist dort in jedem Fall der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig, unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.
- Für die Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch kirchliche Stellen sind die Datenschutzbeauftragten der evangelischen und katholischen Kirchen zuständig.
- Rundfunk (Radio, Fernsehen) ist aus verfassungsrechtlichen Gründen aus der Kontrollbefugnis der Landesdatenschutzbeauftragten ausgenommen. In diesem Bereich werden eigene Datenschutzbeauftragte für den Rundfunk tätig.
Weitere Datenschutzinstitutionen sind in anderen europäischen Ländern oder darüber hinaus im internationalen Bereich aktiv.
„Meine Daten sind im Internet aufgetaucht – was kann ich dagegen tun?“
Daten aus dem Internet wieder löschen zu lassen, ist leider nicht ohne Weiteres möglich. Grundsätzlich sind die Betreiber von Webseiten für die bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Daher ist das Herantreten an diese und die Bitte um Löschung ein sinnvoller erster Schritt. Die Löschung der ohne Ihr Einverständnis oder Rechtsgrundlage veröffentlichten, personenbezogenen Daten (vgl. §§ 4 Abs. 1, 4 a, 28 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG), können Sie als Betroffener gemäß § 35 BDSG verlangen. Dies gilt im Regelfall jedoch nur für unrichtige Tataschenmitteilungen, nicht hingegen für Meinungsäußerungen.
Um den Betreiber zu ermitteln, empfiehlt sich ein Blick in das Impressum, das bei deutschen Webseiten zwingend angegeben sein muss. Sollte dies nicht der Fall oder die Seite nicht in Deutschland gelistet sein, kann der Betreiber regelmäßig auf http://www.denic.de/ oder http://www.nic.com/ ermittelt werden.
Reagiert ein Betreiber nicht auf Ihr Löschungsbegehren, empfiehlt sich, neben dem zivilrechtlichen Weg unter Zuhilfenahme eines Anwaltes, die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Datenschutzbehörde. In Deutschland ist die Behörde desjenigen Bundeslandes zuständig, in welchem der Webseitenbetreiber seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat. Adressen finden Sie unter folgendem Link auf der Internetseite des Bundesdatenschutzbeauftragten (www.bfdi.bund.de).
Ist der Webseitenbetreiber zwar nicht in Deutschland, jedoch im EEU- bzw. EWR-Raum ansässig, dann können die jeweiligen Datenschutzbehörden der betreffenden EU-Mitgliedsstaaten/EWR-Staaten kontaktiert werden. Die zuständigen Behörden sind zu finden unter unter folgendem Link auf der Internetseite des Bundesdatenschutzbeauftragten (www.bfdi.bund.de).
Problematisch wird es, sobald sich der Webseitenbetreiber außerhalb von Europa seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat. Auch hier kann zunächst das bisher geschilderte Prozedere zur Löschung der personenbezogenen Daten führen. Sofern vorhanden, kann eine Datenschutzinstitution in dem betreffenden Land die Löschungsgesuche unterstützen. Eine Liste internationaler, außereuropäischer Datenschutzbehörden finden sie unter diesem Link auf der Internetseite des Bundesdatenschutzbeauftragten (www.bfdi.bund.de)

