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Hier bekommen Sie Antworten auf folgende Fragen:

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Wer hilft weiter?

Bei konkreten - etwa Ihre Person betreffenden Fragen - sollten Sie sich an Ihre zuständige Datenschutzinstitution wenden, die auch die Kontrolle über diejenigen Stellen wahrnimmt, welche Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. In Deutschland gilt:

Weitere Datenschutzinstitutionen sind in anderen europäischen Ländern oder darüber hinaus im internationalen Bereich aktiv.

„Meine Daten sind im Internet aufgetaucht – was kann ich dagegen tun?“

Daten aus dem Internet wieder löschen zu lassen, ist leider nicht ohne Weiteres möglich. Grundsätzlich sind die Betreiber von Webseiten für die bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Daher ist das Herantreten an diese und die Bitte um Löschung ein sinnvoller erster Schritt. Die Löschung der ohne Ihr Einverständnis oder Rechtsgrundlage veröffentlichten, personenbezogenen Daten (vgl. §§ 4 Abs. 1, 4 a, 28 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG), können Sie als Betroffener gemäß § 35 BDSG verlangen. Dies gilt im Regelfall jedoch nur für unrichtige Tataschenmitteilungen, nicht hingegen für Meinungsäußerungen.

Um den Betreiber zu ermitteln, empfiehlt sich ein Blick in das Impressum, das bei deutschen Webseiten zwingend angegeben sein muss. Sollte dies nicht der Fall oder die Seite nicht in Deutschland gelistet sein, kann der Betreiber regelmäßig auf http://www.denic.de/ oder http://www.nic.com/ ermittelt werden.

Reagiert ein Betreiber nicht auf Ihr Löschungsbegehren, empfiehlt sich, neben dem zivilrechtlichen Weg unter Zuhilfenahme eines Anwaltes, die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Datenschutzbehörde. In Deutschland ist die Behörde desjenigen Bundeslandes zuständig, in welchem der Webseitenbetreiber seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat. Adressen finden Sie unter folgendem Link auf der Internetseite des Bundesdatenschutzbeauftragten (www.bfdi.bund.de).

Ist der Webseitenbetreiber zwar nicht in Deutschland, jedoch im EEU- bzw. EWR-Raum ansässig, dann können die jeweiligen Datenschutzbehörden der betreffenden EU-Mitgliedsstaaten/EWR-Staaten kontaktiert werden. Die zuständigen Behörden sind zu finden unter unter folgendem Link auf der Internetseite des Bundesdatenschutzbeauftragten (www.bfdi.bund.de).

Problematisch wird es, sobald sich der Webseitenbetreiber außerhalb von Europa seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat. Auch hier kann zunächst das bisher geschilderte Prozedere zur Löschung der personenbezogenen Daten führen. Sofern vorhanden, kann eine Datenschutzinstitution in dem betreffenden Land die Löschungsgesuche unterstützen. Eine Liste internationaler, außereuropäischer Datenschutzbehörden finden sie unter diesem Link auf der Internetseite des Bundesdatenschutzbeauftragten (www.bfdi.bund.de)


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