Feature im Virtuellen Datenschutzbüro
Auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung von Themen, zu denen wir aufgrund jeweils aktueller Anlässe besondere Übersichten in Form von Dossiers zusammengestellt haben.
Unsere Dossiers zu den Schwerpunktthemen:-
Die LKW-Maut
Die Einführung der Lkw-Maut wirft aufgrund ihrer Konzeption nicht nur zahlreiche politische und ökonomische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf.
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RFID-Chips
Die sich im Vormarsch befindliche Einsatz der RFID-Technologie wird nicht nur im Logistikbereich des Einzelhandels als revolutionär gefeiert. Aus Sicht des Verbraucher- und Datenschutzes kann der begehrte Funksender hingegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kunden durchaus gefährden.
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Flugpassagierdaten-Abkommen
Nach einem Abkommen der EU mit den USA, das am 23.7.2007 offiziell verabschiedet wurde und zum 01.08.2007 in Kraft trat, müssen Fluglinien, die Flüge von Europa in die USA anbieten, Daten zu ihren Passagieren an das US-Heimatschutzministerium (DHS) übermitteln. Dort werden sie standardmäßig für 15 Jahre gespeichert. Die rechtliche Grundlage in den USA ist 49 U.S.C. § 44909(c)(3). In diesen Passenger Name Records (PNR) werden vor Abflug insgesamt 19 Datenfelder übermittelt, sofern sie im Buchungssystem der Fluglinie gespeichert sind.
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US-Data-Mining-Projekte
Seit den Terroranschlägen vom 11.9.2001 ist die US-Regierung um die Schaffung eines Data-Mining-Systems von bislang kaum vorstellbarer Dimension bemüht. Unbeachtlich des jeweiligen Namens des Projektes - sei es "TIA"/"CAPPS II"/"NIMD"/"MATRIX", ist der Grundgedanke stets derselbe: Der Einsatz des eigens entwickelten Data-Mining-Riesen soll zur Überwachung (nicht nur!) von US-Bürgern dienen, indem deren sämtliche verfügbaren privaten und öffentlichen Daten gesammelt und - nach Angaben der US-Regierung lediglich - auf Muster terroristischer Aktivitäten und Verbindungen durchsucht werden sollen.
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Elektronische Gesundheitskarte
Seit der Einführung des Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV- Modernisierungsgesetz (GMG) gerät sie immer wieder in die Schlagzeile: die elektronische Gesundheitskarte.
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Schüler-ID
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat bereits vor fünf Jahren eine Umstellung der von den einzel-nen Bundesländern erstellten Schulstatistik auf Individualdaten beschlossen. Die Kultusminister haben sich auf einheitliche Merkmale ihrer Statistiken, den so genannten Kerndatensatz (KDS) verständigt. Mit Hilfe dieses KDS sollen die Bildungsverläufe, aber auch Bildungsbrüche der einzelnen Schülerin-nen und Schüler auch Bundeslandgrenzen hinweg verfolgt werden können. Um dies möglich zu ma-chen, soll jeder Schülerin/jedem Schüler eine eindeutige Kennziffer (Schüler-ID) zugeordnet werden, die für die gesamte Schulzeit unverändert bleibt.
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Vorratsdatenspeicherung
Seit dem 01.01.2008 müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten zahlreiche Verbindungsdaten für staatliche Zwecke über einen Zeitraum von 6 Monaten vorhalten. Die gesetzliche Grundlage ist das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG", das auf eine Richtlinie der EU (2006/24/EG) zurückgeht.
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Datenschutz bei Kindern
Daten von Kindern werden in einem kaum geringeren Umfang als Daten von Erwachsenen erhoben und verarbeitet. Das beginnt mit zum Beispiel mit der Zeitungsanzeige zur Geburt des Kindes und wird fortgesetzt in Kindergarten, Schule, bis hin zur Anmeldung bei Sozialen Netzwerken wie SchülerVZ.
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Anti-Terror-Datei
Mit dem Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz - ATDG), das am 31. Dezember 2006 in Kraft getreten ist, wurde eine bis dahin unbekannte Verknüpfung von Polizei- und Geheimdiensterkenntnissen möglich. Schon vor dem Erlass des ATDG gab es sogenannte Verbunddateien. Das sind Dateien, in die mehrere Behörden Daten eingeben und aus denen sie Daten abrufen können. Allerdings galten diese Regelungen bisher nur separat für die Polizeien und die Verfassungsschutzbehörden
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Adresshandel
Was hat Adresshandel mit Werbung zu tun? Täglich werden wir mit Werbung konfrontiert. Diese kann anregen, aufregen oder einfach nur lästig sein. Das hängt u.a. davon ab, ob Sie sich von der Werbung angesprochen fühlen. Um das zu erreichen, benötigen Unternehmen Ihre Daten und zwar nicht nur Ihre Adresse, sondern weitere persönliche Daten, wie Ihren Name, Ihr Alter, Angaben zu Ihrem Kaufverhalten und Ihren Hobbys. Sowohl mit Ihren Adressdaten als auch mit weiteren Daten wird Handel betrieben. Gewinner dieses Geschäftes sind die Unternehmer. Für Sie als Betroffener birgt dies auch Gefahren. Denn sind Sie einmal in einem Kundenverzeichnis eingetragen oder haben Sie einmal in die Verarbeitung Ihrer Daten eingewilligt oder sind Ihre Daten sogar ohne Ihren Willen in Umlauf geraten, kann der weiteren Verwendung Ihrer Daten praktisch kaum mehr Einhalt geboten werden.
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Verloren im Abkürzungs-Dschungel? Einen kleinen Kompass finden Sie hier!

