Virtuelles Datenschutzbüro
http://www.datenschutz.de/

Schwerpunktthema:

Elektronische Gesundheitskarte

[Letzte Änderung 19.09.2006]
Dieses Dossier wurde zusammengestellt von Bianca Stühmer (ULD SH):

Der Gesetzgeber verpflichtete die Krankenkassen mit dem neu geschaffenen Paragraphen 291a im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), die bisherige Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte zu erweitern und regelte auch deren Funktionsumfang. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) als Sichtausweis.

Aufgaben der elektronischen Gesundheitskarte

So ist gesetzlich festgelegt, dass die Gesundheitskarte über einen verpflichtenden administrativen Teil und einen freiwilligen medizinischen Teil verfügen soll. Administrative Daten sind Patientenname, Alter, Versicherungsstatus, Krankenkasse und Geburtsdatum, die generell zur Abrechnung der erbrachten Leistungen dienen. Weiterhin zählt zum verpflichtenden Teil die Umsetzung des elektronischen Rezeptes (eRezept), das das Papierrezept ablösen soll. Durch das Zusammenspiel der Gesundheitskarte mit dem neu eingeführten Heilberufsausweis (HBA) des Arztes erfolgt die Erstellung des eRezeptes auf der Gesundheitskarte. Die Unterschrift des Arztes erfolgt hier durch elektronische Signatur. In der Apotheke wird dann das elektronische Rezept eingelöst. Neben ihren administrativen Funktionen ermöglicht die elektronische Gesundheitskarte die Speicherung von persönlichen Gesundheitsdaten auf freiwilliger Basis. Es handelt sich hierbei um Kartenfunktionen, die in den kommenden Jahren in den verschiedenen Ausbaustufen der eletronischen Gesundheitskarte zur Anwendung kommen. Zu den freiwilligen Anwendungen der eletronischen Gesundheitskarte zählen die Speicherung von Notfalldaten, individuelle Arzneimitteldokumentation, Arztbriefen zur Übermittlung und die elektronische Verwaltung von Patientenquittungen. Am Ende der Entwicklung soll die elektronische Patientenakte stehen.

Patienten bleiben Herr ihrer Daten

Patientinnen und Patienten sollen unmittelbar von dem neuen System profitieren: Sie können bestimmen, welche medizinischen Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte sie auf freiwilliger Basis nutzen möchten. Jede und jeder entscheidet selbst darüber, welche personenbezogenen Gesundheitsdaten auf der Karte gespeichert werden und wer wann darauf zugreifen darf. Die Umsetzung erfolgt in der Form, dass der Versicherte bestimmte Datensätze mit der Eingabe einer Geheimzahl (PIN) freigeben kann. Auch können Gesundheitsdaten vor der Einsichtnahme verborgen werden. So kann der Versicherte zum Beispiel bestimmte fachärztliche Daten für andere Fachärzte sperren. Das schafft eine umfassende Verfügungsmöglichkeit der Karteninhaber über ihre Gesundheitsinformationen.

Technische Ausgestaltung und Sicherheit

Das Projekt elektronische Gesundheitskarte ist durch die hohe Zahl der beteiligten Akteure und die technische Neuerungen sehr komplex. Versicherte, Apotheken, niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen gilt es über die Telematik-Infrastruktur zu vernetzen. Wesentliche Punkte sind hier das Zusammenspiel der technischen Geräte bei den beteiligten Leistungserbringern, ein sicheres Kommunikationsnetz sowie entsprechende Datenspeicher (Server) und Dienste. Wichtig ist auch, den Versicherten die Möglichkeiten (z.B. durch Zugangsportale wie Gesundheitsterminals) zum Zugriff auf den eigenen Datenbestand ihrer Gesundheitskarte zu bieten. Dieses ist nur durch eine komplexe Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur im Gesundheitssystsem realisierbar.

Wesentliche Voraussetzung hierfür ist eine Organisationsstruktur, der eine klare Aufgabenverteilung zugrunde liegt und die die Beteiligung aller wichtigen Akteure gewährleistet. Mit Gründung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte GmbH sollte Funktionsfähigkeit, Praxistauglichkeit und Sicherheit erprobt werden. Sie hat zusätzlich die Aufgabe, die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der Gesundheitskarte, des elektronischen Rezeptes sowie weiterer Telematikanwendungen wie die elektronische Patientenakte zu gewährleisten. Ihr kommt dadurch eine Schlüsselrolle zu.

Eine erhöhte Sicherheit wird dem Paßbild des Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte zugeschrieben. Ziel ist es, den Kartenmißbrauch durch die Nutzung mehrerer Personen bei verschiedenen Ärzten zu bekämpfen.

Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Der Umfang des Projekts ließ die ursprünglich geplante bundesweite Einführung zum 01.01.2006 nicht zu. Die elektronische Gesundheitskarte wird nun in acht ausgewählten Testregionen in jeweils vier Funktionsabschnitten erprobt. Die gematik prüft zunächst die auf Basis der Spezifikationen hergestellten Komponenten und Dienste auf ihre Basisfunktionalitäten. Daran schließen sich praktische Tests mit Anwendern der Telematikinfrastruktur an. Zu den Testregionen gehören Bochum-Essen (Nordrhein-Westfalen), Bremen (Bremen), Flensburg (Schleswig-Holstein), Heilbronn (Baden-Württemberg), Igolstadt (Bayern), Löbau-Zittau (Sachsen), Trier (Rheinland-Pfalz) und Wolfsburg (Niedersachsen). Die Tests sollten noch im ersten Halbjahr 2006 starten, wurden jedoch auf das erste Halbjahr 2007 verschoben. Im Anschluss an die ersten Feldtests in den Testregionen ohne Patientendaten werden die 10.000er Tests folgen, d.h. bis zu 10.000 Testpersonen sollen teilnehmen. Es schließt sich in drei Testregionen die 4. Teststufe mit bis zu 100.000 Versicherten an.

Kritikpunkte

Kritik besteht an der Handhabung der Karte und Eingabe ihres PIN-Codes für einfache Vorgänge (z.B. eRezept), der den Arbeitsablauf in einer Praxis nachhaltig verzögern würde. Ebenso werden technische Schwierigkeiten wie z.B. der Verbindungsaufbau mit den Datenservern im Internet und der damit gefährdeten Verfügbarkeit wichtiger Daten der zu behandelnden Patienten befürchtet.

Bei der Gesetzgebung zur elektronischen Gesundheitskarte wurde nicht zuletzt durch das Bundesministerium für Gesundheit dafür Sorge getragen, dass der Patient der „Herr seiner Daten“ bleiben soll. Das setzt allerdings voraus, dass er auch technisch in die Lage versetzt wird, seine Rechte wahrnehmen zu können. Er muss die Möglichkeit bekommen, seine Daten einzusehen und gegebenenfalls auch einzelne Informationen gezielt zu verbergen. Ein Anwendungsfall kann bei der Einlösung von elektronischen Rezepten liegen, wo ein Patient die Rezepte in unterschiedlichen Apotheken einlösen möchte und gegenüber der Apotheke A das Rezept für die Apotheke B verbergen kann. Diese Möglichkeiten sollen in Form von Kiosksystemen in Arztpraxen oder Apotheken bereitgestellt werden, bei denen der Patient Zugriff auf seine Daten nehmen kann. Auch könnte ein Zugriff von zu Hause aus möglich werden, wenn ein Kartenlesegerät zur Verfügung steht.

Die Möglichkeit der Patienten Daten zu verbergen, steht jedoch im Spannungsverhältnis zu den Informationswünschen der Ärzte. Diese sind an einer umfassenden Dokumentation interessiert, zu der die Arzneimitteldokumentation und in Zukunft auch die elektronische Patientenakte gehört. Zu bemerken bleibt, dass die gewünschte Vollständigekeit auch heutzutage nicht gegeben ist. Hierbei wäre ein software-technischer Hinweis für den Arzt denkbar, dass der Patient von seinem Recht Gebrauch gemacht hat und Informationen verborgen wurden.

Die Testung der Karte in den Testregionen wird von den jeweiligen Datenschutzbeauftragten eng begleitet. Wichtige Entscheidungen dürfen nur mit ihrer Zustimmung getroffen werden. Bei Fragen stehen diese Ihnen gerne Rede und Antwort.

Verloren im Abkürzungs-Dschungel? Einen kleinen Kompass finden Sie hier!

Nachfolgend haben wir zu diesem Themenkomplex die Ressourcen zusammengestellt, die dazu in der Datenbank des Web-Portals www.datenschutz.de unter den Schlagwörtern vorhanden sind:

Weiterhin wurden folgenden News-Meldungen zum Thema in unserer Datenbank gefunden:


http://www.datenschutz.de/
Features

Adresshandel

Datenschutz bei Kindern

Anti-Terror-Datei

SWIFT

Vorratsdatenspeicherung

Übersicht Features

News

Kein übertriebener Datenschutz

USA: NSL-Befugnisse des FBI sollen ausgeweitet werden

ULD: „Webcam in Laboe kann bleiben“

Was Sie über Bonitätsauskünfte wissen sollten!

Übersicht News RSS Feed

Externe Links


Home English Kontakt Login Neu
Suchen:
Ornament
Ornament
Ein gemeinsamer Service Ihrer Datenschutzinstitutionen