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Schwerpunktthema:

Schüler-ID

[Letzte Änderung 10.04.2007]
Dieses Dossier wurde zusammengestellt von Holger Brocks (ULD):

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat bereits vor fünf Jahren eine Umstellung der von den einzelnen Bundesländern erstellten Schulstatistik auf Individualdaten beschlossen. Die Kultusminister haben sich auf einheitliche Merkmale ihrer Statistiken, den so genannten Kerndatensatz (KDS) verständigt. Mit Hilfe dieses KDS sollen die Bildungsverläufe, aber auch Bildungsbrüche der einzelnen Schülerinnen und Schüler auch Bundeslandgrenzen hinweg verfolgt werden können. Um dies möglich zu machen, soll jeder Schülerin/jedem Schüler eine eindeutige Kennziffer (Schüler-ID) zugeordnet werden, die für die gesamte Schulzeit unverändert bleibt. Die Daten aus den einzelnen Bundesländern sollen zentral gespeichert werden. Nach den Handlungsempfehlungen des Sekretariats der KMK für die Datengewinnungstrategie (Bericht des Sekretariats der KMK, Bonn, den 17.05.2006, Seite 6) sei eine „übergreifende personenbezogene Bildungskennziffer möglichst vom Kindergarten bis hin zur Berufsbildung bzw. zum Hochschulbereich, ggf. auch für den Weiterbildungsbereich“ anzustreben.

Zur Umsetzung des Beschlusses der KMK haben die Bundesländer begonnen, in ihren jeweiligen Schulgesetzen Regelungen aufzunehmen, die die Erhebung und Speicherung von Individualdaten erlauben sollen.

Datenschutzrechtliche Bedenken:

Das Verfassungsrecht lässt seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983 eine Datensammlung und –auswertung außerhalb des Verwaltungsvollzuges – hier dem Schulbetrieb – grundsätzlich nur zu statistischen Zwecken und unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses zu. Das Wesen der Statistik ist, dass Individualdaten nur zu dem Zweck erhoben werden, um in größeren Einheiten zusammengefasst zu werden, so dass der Einzelne nicht mehr reidentifiziert werden kann.

Die Planungen der KMK sehen jedoch keine Statistik im Sinne des Statistikrechts, sondern die Erstellung von individuellen Bildungsverlaufsanalysen vor. Diese Analysen dienen damit nicht statischen Zecken sondern Forschungszwecken. Zwar sollen diese Bildungsverlaufsanalysen in pseudonymisierter Form erfolgen. Jedoch soll Die „Schulkarriere“ jedes Schülers bzw. jeder Schülerin soll über ihre gesamte Schullaufbahn individuell verfolgbar sein. Um die individuellen Bildungsverläufe dem richtigen Schüler bzw. der richtigen Schülerin zuordnen zu können, dürfte es erforderlich sein, die Schüler-ID mit dem jeweiligen Namen und ggf. anderen unwechselbaren Merkmalen zu verknüpfen. Dem wird derzeit offiziell von Seiten der KMK widersprochen. Selbst wenn die Daten im weiteren Verlauf der Verarbeitung pseudonymisiert werden, ist eine Reidentifizierbarkeit nicht auszuschließen.

Ein solch schwerwiegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre nur unter den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Bedingungen zulässig. Die KMK hat bisher nicht nachgewiesen, dass diese Bedingungen erfüllt sind. Die bisher erlassenen landesrechtlichen Regelungen sind in ihren Formulierungen nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern hinsichtlich der Definition der Zweckbestimmung für die Datenverarbeitung unbestimmt.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (72. Konferenz, 26./27.10.2006) hat aus diesem Grund eine Entschließung mit der Forderung gefasst, auf ein zentrales bundesweites schülerbezogenes „Bildungsregister“ zu verzichten. Das Vorhaben wird jedoch von fast allen Bundesländern weiterverfolgt.

Verloren im Abkürzungs-Dschungel? Einen kleinen Kompass finden Sie hier!

Nachfolgend haben wir zu diesem Themenkomplex die Ressourcen zusammengestellt, die dazu in der Datenbank des Web-Portals www.datenschutz.de unter den Schlagwörtern vorhanden sind:

Weiterhin wurden folgenden News-Meldungen zum Thema in unserer Datenbank gefunden:


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