Virtuelles Datenschutzbüro
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Schwerpunktthema:

Datenschutz bei Kindern

[Letzte Änderung 02.04.2009]
Dieses Dossier wurde zusammengestellt von Ninja Brief (ULD SH) und Maren Raguse (ULD SH) :

Daten von Kindern werden in einem kaum geringeren Umfang als Daten von Erwachsenen erhoben und verarbeitet. Das beginnt mit zum Beispiel mit der Zeitungsanzeige zur Geburt des Kindes und wird fortgesetzt in Kindergarten, Schule, bis hin zur Anmeldung bei Sozialen Netzwerken wie SchülerVZ. Dabei ist ein Kind ist spätestens von dem Moment seiner Geburt an ebenso wie ein Erwachsener ein Träger von Grundrechten. Dazu gehört auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, dass auch Kinder und Jugendliche Datenschutzrechte haben und damit grundsätzlich das Recht, über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen.

Allerdings sind Kinder aufgrund ihrer geistigen Entwicklung besonders im jungen Alter häufig noch nicht in der Lage, zu verstehen und zu überblicken, ob eine Preisgabe ihrer Daten nötig oder sinnvoll ist und welche Konsequenzen diese haben wird. In diesem Fall müssen die Eltern des Kindes oder dessen rechtlicher Vertreter dessen Datenschutzrechte im Interesse des Kindes ausüben. Dies ist Teil der in §§ 1626 ff. BGB festgelegten Elterlichen Sorge. Die Sorgeberechtigten dürfen die Kindesrechte nur zum Wohle des Kindes ausüben und müssen bei jeder Entscheidung sorgfältig abwägen, ob sie im Interesse des Kindes ist.

Die gesetzlichen Vertreter des Kindes müssen ihre Einwilligung in jede Verarbeitung der Daten des Kindes geben bis das Kind selbst in der Lage ist rechtsverbindlich einzuwilligen. Das Einwilligungsrecht geht dabei graduell von den Eltern auf das Kind über. Der Entscheidungsspielraum der Eltern nimmt dabei in dem Maße ab, in dem die Einsichtsfähigkeit des Kindes zunimmt. Im Gegensatz zum graduellen Übergang des Einwilligungsrechts werden Kinder erst mit Eintritt der Volljährigkeit in vollem Umfang geschäftsfähig, das bedeutet, dass sie das Recht erhalten verbindliche Verträge abzuschließen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die durch sie geschlossenen Verträge, bis auf wenige gesetzliche Ausnahmen, unwirksam bis die Eltern sie genehmigen.

Beim Übergang des Einwilligungsrechts kann eine solche verbindliche Altersgrenze nicht gezogen werden. Es ist von Kind zu Kind unterschiedlich ab welchem Zeitpunkt es die nötige Einsichtsfähigkeit besitzt, die Konsequenzen einer Datenverarbeitung zu übersehen und selbstständig eine rechtsverbindliche Einwilligung zu geben. Vielmehr muss dies abhängig von der Entwicklung des Kindes und von der jeweiligen Verwendung der Daten beurteilt werden. Im Einzelfall kann ein Kind vielleicht die Konsequenzen einer Anmeldung in einer öffentlichen Bücherei bereits überblicken, die Teilnahme an einem Gewinnspiel, bei dem die Weitergabe der Daten an Dritte nicht ausgeschlossen ist, jedoch noch nicht. Sofern das Kind in seiner Entwicklung noch nicht soweit ist, selbst rechtsverbindlich einzuwilligen, müssen sich die Eltern allerdings soweit möglich um eine Mitwirkung des Kindes bemühen. Dem Kind sollte während seines Heranwachsens mehr und mehr die Möglichkeit gegeben werden, seine Meinung zu äußern und es sollte von den Eltern zunehmend in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden.

Es ist wichtig, dass die Kinder im Laufe ihres Heranwachsens durch Eltern und Lehrer für Konsequenzen und Gefahren einer freiwilligen Datenpreisgabe sensibilisiert werden. Für Kinder ist heute die Benutzung von Mobiltelefonen und Computern selbstverständlich, ebenso wie der Kontakt zu Freunden und Bekannten über Instant Messenger, Chats, Foren und Soziale Netzwerke. Allerdings dürfen Eltern und Lehrer nicht davon ausgehen, dass die Kinder, nur weil sie mit den Programmen routiniert umgehen können und alle Möglichkeiten der technischen Infrastruktur ausnutzen, sich immer der damit verbundenen Folgen bewusst sind. So ist für Kinder und Jugendliche nicht ohne weiteres abzusehen, dass z.B. auf einer Profilseite veröffentlichte Partyfotos, die heute noch für alle Abgebildeten lustig sind, in einigen Jahren eventuell auch ein Arbeitgeber bei der Recherche über einen Bewerber zu sehen bekommt.

Eine datenverarbeitende Stelle muss bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten von Kindern besondere Sorgfalt aufbieten. Die Anforderungen an die Richtigkeit und Aktualität der Daten sind dabei besonders hoch. Durch das Heranwachsen der Kinder veralten die sie betreffenden Daten laufend. Berücksichtigt werden muss auch, dass sich Kinder und Jugendliche noch in einem Prozess der Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung befinden. Aus diesem Grund sind während der Kindheit und Pubertät erhobene Daten eventuell für den später volljährigen Betroffenen völlig unzutreffend. In solchen Fällen müssen unerheblich oder unzutreffend gewordene Daten von der entsprechenden Stelle unverzüglich gelöscht werden.

Sobald das Kind die nötige Einsichtsfähigkeit besitzt, spätestens mit Eintritt der Volljährigkeit, muss dem Kind die Möglichkeit gegeben werden, zuvor gegebene Einwilligungen der Eltern in noch andauernde Datenverarbeitungen zu widerrufen. Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung hat sicherzustellen, dass er spätestens nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Betroffenen dessen Einwilligung als Grundlage für eine andauernde Datenverarbeitung einholt.


Die Arbeitsgruppe "Schule/Bildung" der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat in ihrer Sitzung vom 27./28. November 2008 folgende Linkliste mit empfehlenswerten Internetangeboten zu dem Themenschwerpunkt "Medienkompetenz und Datenschutz" zusammengestellt.

Unterrichtsmaterialien

Kurzbeschreibung, Inhalt Verantwortlich laut Impressum
Unterrichtsmaterial Handbuch "Knowhow für junge User" c/o Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz
Koordinator klicksafe.de:
LMK, Peter Behrens (behrens@lmk-online.de)
Unterrichtsmaterial "Schutz der Privatsphäre im Internet" Thomas Faber
Leiter der Landesinitiative "secure-it.nrw"
Agentur "secure-it.nrw" bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg
Unterrichtsbausteine zum Schulprojekt der LDA Brandenburg Datenschutz für Schüler und Lehrer Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht


Medienratgeber

Kurzbeschreibung, Inhalt Verantwortlich laut Impressum
Informationen, Tipps und Materialien zu Jugendmedienschutz-Themen;
Zielgruppe: Eltern und Pädagogen
c/o Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz
Koordinator klicksafe.de:
LMK, Peter Behrens (behrens@lmk-online.de)
Kontrolle des Internet in Sachen Jugendschutz jugendschutz.net
Friedemann Schindler
Informationen zu Jugendmedienschutz, Medienerziehung (chatten, web2.0 und Handy, mobbing) Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Verantwortlich Elke Monssen-Engberding
Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Sicherheit in mobilen Netzen, Hinweise zum Datenschutz, Bildergeschichte "private Daten"; Zielgruppe: Jugendliche Initiatoren und Auftraggeber der Internetseite www.handysektor.de sind die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (mpfs).
Projektleitung: Martin Pinkerneil
Teil der Initiative "Deutschland sicher im Netz";
Thema des Monats November 2008 "Soziale Netzwerke", Bildergeschichte "Die falsche Paula";
Zielgruppe: Kinder und Jugendliche; Informationen auch für Eltern, Lehrkräfte
Bei www.internauten.de handelt es sich um ein Projekt der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V., des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. und der Microsoft Deutschland GmbH
Allgemeine Informationen zum Datenschutz bzgl. Handy, Internet, Kundenkarten, Fotos; auch Informationen für Eltern, Lehrkräfte, Multiplikatoren;
Zielgruppe: Jugendliche
Datenparty.de ist eine gemeinsame Seite des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland und dem jugendserver-saar.
Verantwortlich für das Gesamtangebot ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland Roland Lorenz
Zielgruppe: Kinder und Jugendliche; Informationen auch für Eltern und Pädagogen Verein "Internet-ABC e.V."
c/o Geschäftsstelle Landesanstalt für Medien NRW
Zielgruppe: Angebot differenziert zwischen Kinder- und Jugendbereich und Erwachsenenbereich; Leitfäden, Faltblätter für Eltern und Pädagogen Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
jugendschutz.net - Jugendschutz in Telemedien
Material zum Unterrichten mit digitalen Medien; Mustertexte zur Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet durch Schulen,
Zielgruppe: Lehrkräfte
Lehrer-Online ist eine Service- und Informationsplattform der lo-net GmbH
Informationen über die Sicherheit in der Informationstechnik Herausgeber dieser Webseiten ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vertreten durch den Präsidenten
Projekt "Netzdurchblick.de" HAW-Projekt NetzDurchblick
Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Fakultät Design, Medien & Information
Department Information
Hamburg


Informationsmaterial

Kurzbeschreibung, Inhalt Verantwortlich laut Impressum
Broschüre "Im Netz der neuen Medien"; Zielgruppe: Lehrkräfte, Fachkräfte in der außerschulischen Jugendarbeit Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Geschäftsführer: Reinhold HEPP, Kriminaloberrat
Info-Papier "Wofür werden noch Spione gebraucht, wenn es doch das Schüler- und StudiVZ gibt?"
Zielgruppe: Jugendliche
ServiceBureau Jugendinformationen Bremen
Das ServiceBureau ist eine Einrichtung der Jugendbildungsstätte LidiceHaus gGmbH
Empfehlungen bei Mobbing in der Schule;
Zielgruppe: Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler
Das Internetangebot "Zukunftsberuf Lehrer/in NRW" wird vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW) in Zusammenarbeit mit der Stiftung Partner für Schule erstellt und betrieben.
Empfehlungen bei Mobbing in der Schule dto.
Plattform für sicheres Surfen im Web Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Projekt "Verbraucher sicher Online" TU Berlin, Projekt "Verbraucher sicher Online"
Projekt "Surfer haben Rechte" Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.


Broschüren

Kurzbeschreibung, Inhalt Verantwortlich laut Impressum
"Ein Netz für Kinder - surfen ohne Risiko?" - Elternteil Das Internetangebot wird herausgegeben von der Internetredaktion des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Verantwortlich: Iris Bethge
"Ein Netz für Kinder - surfen ohne Risiko?" - Kinderteil dto.
SCHAU HIN - Der Medienratgeber für die ganze Familie dto.
"Handy ohne Risiko" dto.
10 Goldene Regeln für die Internetnutzung SCHAU HIN! ist eine Initiative vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Arcor, ARD, ZDF und TV Spielfilm.
Flyer "Sicherer in Social Communities: Tipps für Eltern" c/o Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz
Koordinator klicksafe.de: LMK, Peter Behrens
"Ich suche Dich. Wer bist Du?"
Datenschutz in sozialen Netzwerken
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
"Die Schöne Neue Welt von SchülerVZ, WKW & Co."
Informationen und Tipps zum Schutz der Privatsphäre
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz


wissenschaftliche Studien

Kurzbeschreibung, Inhalt Verantwortlich laut Impressum
Studie "Privatsphärenschutz in Soziale-Netzwerken-Plattformen"; August 2008 Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie Darmstadt ist eine rechtlich nicht selbständige Einrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. ; Verantwortlicher Redakteur: Oliver Küch
Studien des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest (mpfs)
KIM-Studien (Kinder und Medien), JIM-Studien (Jugend, Information, (Multi-) Media
Der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest ist eine Kooperation der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) und der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK).


Suchmaschinen für Kinder

Kurzbeschreibung, Inhalt Verantwortlich laut Impressum
frag FINN Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), Berlin
Die Verantwortung für den Inhalt mit Ausnahme des Bereichs der "Stöberecke" trägt Dr. Friederike Siller.
Blinde Kuh Anbieterkennzeichnung nach § 6 Satz 1,TDG (Telemediengesetz Dez-2001), eigentlich geltend für "geschäftsmäßige Teledienste". Die Blinde Kuh ist kein kommerzielles Angebot, 1997 als rein ehrenamtliches Internetprojekt von Birgit Bachmann gestartet. Seit August 2004 gefördert durch das Bundesfamilienministerium; mittlerweile gemeinnütziger Verein


Videos

Kurzbeschreibung, Inhalt Verantwortlich laut Impressum
"Wo ist Klaus?" klicksafe.de
"Wo lebst Du?" klicksafe.de
Parent-teacher-student conference  
"Kommunikation ohne Grenzen" und weitere Videos Microsoft Deutschland GmbH
Interaktives Video "panopti.com" Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz
"Think before you post"
zwei Videos:
  • "Everyone knows your name"
  • "bulletin board"
United States Department of Justice
"Watch Your Web"
drei Videos:
  • "Virtuelles ist real!"
  • "Im Internet ist man nicht immer ungestört!"
  • "Das Internet vergisst nichts!"
IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
"Watch Your Web"
Tutorials zu Datenschutzeinstellungen in sozialen Netzwerken
IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
"Frag Finn"
Suchmaschine für Kinder
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), Berlin
Die Verantwortung für den Inhalt mit Ausnahme des Bereichs der "Stöberecke" trägt Dr. Friederike Siller.


Verloren im Abkürzungs-Dschungel? Einen kleinen Kompass finden Sie hier!

Nachfolgend haben wir zu diesem Themenkomplex die Ressourcen zusammengestellt, die dazu in der Datenbank des Web-Portals www.datenschutz.de unter den Schlagwörtern vorhanden sind:

Weiterhin wurden folgenden News-Meldungen zum Thema in unserer Datenbank gefunden:


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Features

Adresshandel

Datenschutz bei Kindern

Anti-Terror-Datei

SWIFT

Vorratsdatenspeicherung

Übersicht Features

News

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USA: NSL-Befugnisse des FBI sollen ausgeweitet werden

ULD: „Webcam in Laboe kann bleiben“

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