Virtuelles Datenschutzbüro
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Unabhängiges Landeszentrum
für Datenschutz Schleswig-Holstein
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8. März 2000, zuletzt aktualisiert: Oktober 2000

Das virtuelle Datenschutzbüro - Eine Einführung

1.     Motivation für das virtuelle Datenschutzbüro
2.     Ziele des virtuellen Datenschutzbüros
3.     Methoden des virtuellen Datenschutzbüros
4.     Realisierung des virtuellen Datenschutzbüros
5.     Kooperation innerhalb des virtuellen Datenschutzbüros
6.     Derzeitiger Stand des virtuelles Datenschutzbüros
7.     Förderung des virtuellen Datenschutzbüros
8.     Zeitplan für das virtuelle Datenschutzbüro



1. Motivation für das virtuelle Datenschutzbüro

Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft ist mit vielen Änderungen im Leben der Bürgerinnen und Bürger verbunden, die beispielsweise aus den folgenden Trends resultieren:

Diese Trends beeinflussen auch massiv die Datenschutzbelange der Nutzerinnen und Nutzer. In Computernetzen wie dem Internet werden - oft unbewusst - immer mehr Datenspuren und Bewegungsprofile hinterlassen. Der Auswertbarkeit sind kaum Grenzen gesetzt; die Zweckbindung der Daten und ein Schutz vor einer missbräuchlichen Nutzung können nicht garantiert werden. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung lässt sich nur gewährleisten, wenn der einzelne Mensch jederzeit ein Bild davon haben kann, welche Umstände über ihn bei wem bekannt sind. Daher wächst das Unbehagen unter den Nutzern sowie den Noch-nicht-Nutzern der Kommunikationstechniken darüber, dass die Gewährleistung des Datenschutzes gefährdet ist. Gleichzeitig finden sie innerhalb des Internet praktisch keinen Ansprechpartner, der unabhängig ist und ausreichende Kompetenz in technischen und juristischen Fragen der Netze innehat.

Die beschriebene Umgestaltung der Gesellschaft bringt mit sich, dass herkömmliche Konzepte des Datenschutzes überdacht und neu bewertet werden müssen. In ihrer derzeitigen Form können die Datenschutzbeauftragten auf die Herausforderungen des Internet oder der Informationsgesellschaft nicht angemessen reagieren. Die Pflege einer Website genügt den Anforderungen nicht mehr. Hier besteht Handlungsbedarf, damit nicht der Verlust der Privatsphäre zur Realität der Informationsgesellschaft wird. Deshalb müssen die Datenschutzinstitutionen in dem Medium der Informationsgesellschaft präsent sein: in dem Internet.



2. Ziele des virtuellen Datenschutzbüros

Das Ziel des virtuellen Datenschutzbüros besteht darin, den Datenschutz mit neuen Mitteln zu reetablieren, indem es die sich derzeit entwickelnden Kommunikationstechniken und -kulturen aufnimmt und für den "neuen Datenschutz" nutzbar macht.

Die neue Qualität des Datenschutzes soll sich daraus ergeben, dass die Kompetenz der Datenschützer durch eine verstärkte Praxisausrichtung aufgebaut wird. Wer im Internet mitreden will, muss seine Funktionsweise kennen, am besten aus eigener Praxis. Dies soll durch Einbindung externer Fachleute - im Internet eine gängige Methode - ergänzt werden. Eine Arbeitsteilung zwischen den Kooperationspartnern im virtuellen Datenschutzbüro vermeidet eine Überbelastung der einzelnen Dienststellen und erlaubt eine Spezialisierung in den Bereichen, die tiefergehend bearbeitet werden. Hier muss es zu einem verbesserten Workflow innerhalb und zwischen den Datenschutzdienststellen kommen, damit sich die Fachleute für die jeweiligen Themen schnell und problemlos austauschen können. Arbeitsergebnisse sind für alle Interessierten transparent und dienen als Grundlage für Diskussionen, um ständig die Resultate zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Das virtuelle Datenschutzbüro dient als Plattform für die vielfältigen Aktivitäten.



3. Methoden des virtuellen Datenschutzbüros

Im virtuellen Datenschutzbüro kommen die folgenden Methoden zum Einsatz:

Zu diesem Zweck sollen sich die Datenschutzbeauftragten der Kommunikationstechniken des Internet bedienen. Das virtuelle Datenschutzbüro übernimmt es dabei, die konzeptuellen und technischen Dienstleistungen zu erbringen und in einem sogenannten Privacy-Backbone zur Verfügung zu stellen.



4. Realisierung des virtuellen Datenschutzbüros

  1. Die Dienststellen sollen untereinander die Möglichkeit haben, über gesicherte Verbindungen zu kommunizieren (Virtual Private Networks, VPN).

  2. Dem Medium angemessen soll auf E-Mails von Bürgern möglichst schnell und kompetent reagiert werden. Sofern mangels Zuständigkeit die Anfragen nicht bearbeitet werden können, soll eine komfortable Weiterleitung an die zuständigen Stellen erfolgen. Weniger komplexe Anfragen können entweder schon durch öffentliche FAQs (Antworten auf Frequently Asked Questions, die im Internet bereitgestellt werden) oder mit den Informationen aus einer Wissensdatenbank beantwortet werden, die Material aus der Arbeit der Datenschutzbeauftragten enthält und von den Dienststellen gepflegt wird.

  3. Die Präsenz der Arbeitsergebnisse im World Wide Web ist selbstverständlich. Wichtiger noch ist allerdings die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Datenschutzdienststellen sowie auch externer Interessierter an Diskussionsforen. Im Fokus für die Realisierung von solchen Foren stehen thematische Mailing-Listen. Je nach Ausrichtung und Nutzerkreis lassen sich solche Mailing-Listen öffentlich oder in einer geschlossenen Benutzergruppe aufsetzen, sie können mit Moderator oder unmoderiert realisiert werden, und es können in ihnen Beiträge von allen Nutzerinnen und Nutzern oder von wenigen oder nur einer Stelle zugelassen werden.

  4. Der eigenständigen Installation und Gestaltung von Technik im virtuellen Datenschutzbüro kommt eine große Bedeutung zu, um sowohl ein Höchstmaß an Unabhängigkeit zu gewinnen, aber auch realitätsbezogene Lösungen erproben zu können. Neben Testversionen in IT-Labors der Dienststellen sind hier auch größere Systeme denkbar, ggf. in Zusammenarbeit mit interessierten Kooperationspartnern. Der Stand der Technik, an dem sich die Maßnahmen für Datenschutz und Datensicherheit zu orientieren haben, wird dadurch ständig auf den Prüfstand gestellt und sukzessive fortgeschrieben. Damit wird zum einen bestehendes Recht in Technik umgesetzt, aber ebenso wird eine Rückkopplung der gesammelten Erfahrungen zum Gesetzgeber möglich, um zur Evaluierung von Rechtsnormen beizutragen.

  5. So können Privacy-Enhancing Technologies entwickelt und propagiert werden. Projekte, die die Kapazität einzelner Dienststellen sprengen würden, können entweder gemeinsam erarbeitet oder auch ausgelagert durch Kooperationspartner aus Wissenschaft und Wirtschaft realisiert werden. Der zentralen Forderung nach Transparenz kann durch Open-Source-Enwicklungen Rechnung getragen werden, so dass weltweit Fachleute den Quellcode der Software prüfen und ihren eigenen Bedürfnissen anpassen können. Dies lässt sich durch Gütesiegel oder Verfahren des Datenschutz-Audit ergänzen.

  6. Der Dokumentation des Projektes "Virtuelles Datenschutzbüro" kommt eine große Bedeutung zu, denn die bei der Erarbeitung gewonnenen Erfahrungen sollen später auf andere ähnlich gelagerte Projekte übertragbar sein. Wünschenswert ist zudem eine wissenschaftliche Begleitung des Projektes.

  7. Da sich das virtuelle Datenschutzbüro aus vielen einzelnen, teilweise unabhängigen Modulen zusammensetzt, ist - basierend auf dem Privacy-Backbone - ein sukzessiver Ausbau möglich, abhängig davon, wie viele Ressourcen zur Verfügung stehen. Diese Skalierbarkeit ermöglicht es auch, mit einem großen Maß an Flexibilität ständig auf neue Impulse einzugehen, die beispielsweise von externen Fachleuten oder auch von nachfragenden Nutzerinnen und Nutzern ausgehen können. Die beteiligten Stellen können außerdem Maß und Tempo ihrer Kooperation an ihren Möglichkeiten orientieren.



5. Kooperation innerhalb des virtuellen Datenschutzbüros

Je mehr Kooperation innerhalb des virtuellen Datenschutzbüros erreicht wird, desto größer ist der Effekt, der sich damit für den Datenschutz erreichen lässt. Dabei dient das virtuelle Datenschutzbüro mit dem Privacy-Backbone als Kommunikationsbasis für die Kooperationspartner. Es kann auch koordinierend wirken, z.B. als Kristallisationspunkt für Teams, die Themen gemeinsam bearbeiten wollen. Anregungen für solche Themen können in einer Projektbörse gegeben werden.

Die Kooperationspartner sollen vornehmlich aus den Reihen der Datenschutzbeauftragten - national und international - kommen, die durch ihre Zuständigkeit für das Thema und ihre Unabhängigkeit dafür prädestiniert sind. Die Mitwirkung im virtuellen Datenschutzbüro wirkt sich auch auf die Arbeit innerhalb der Dienststellen aus: Zum einen wird eine aktivere Präsenz im Internet zu mehr Aufmerksamkeit bei Bürgerinnen und Bürgern und damit auch mehr Nachfrage führen. Zum anderen wird durch die Struktur des virtuellen Datenschutzbüros gleichzeitig eine Methode zur Verfügung gestellt, um einen effektiveren Workflow und eine Arbeitsteilung unter den beteiligten Stellen zu realisieren. Ziel ist es, bei gleichem Arbeitsaufwand einen größtmöglichen Effekt zu erreichen.

Der internationale Charakter ist in dem weltweiten Internet von großer Bedeutung. Dies soll auch durch die Mehrsprachigkeit der Angebote, insbesondere durch die englische Sprache, zum Ausdruck kommen. Der gemeinsame Rechtsrahmen innerhalb der EU erleichtert zudem die europäische Kooperation. Darüber hinaus sollen sich externe Fachleute an den Themen im virtuellen Datenschutzbüro beteiligen können.

Die Identität und Eigenständigkeit der Kooperationspartner wird im virtuellen Datenschutzbüro nicht aufgegeben, sondern muss bei allen Beiträgen zum Ausdruck kommen. Nutzerinnen und Nutzer sollen durch das übergreifende Portal des virtuellen Datenschutzbüros einen komfortablen Zugang zu den für sie relevanten Informationen erhalten und im Bedarfsfall sofort auch zu der für sie zuständigen regionalen Stelle zurückfinden. Das virtuelle Datenschutzbüro dient also auch als Orientierungshilfe, die dezentrale Strukturen transparent macht.

Es ist geplant, das virtuelle Datenschutzbüro in einen größeren Kontext einzubetten, indem neben den Datenschutzinstitutionen auch Anbieter von Datenschutz- und Datensicherheitsprodukten aus der Wirtschaft, Projekte aus der Wissenschaft und Selbsthilfeorganisationen für Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden. Dies könnte über eine Privacy Mall realisiert werden, die als Präsentationsmeile für alle Aspekte des Datenschutzes dient. Das virtuelle Datenschutzbüro würde für die Nutzerinnen und Nutzer in diesem Rahmen eine Wegweiserfunktion für die vielfältigen Inhalte übernehmen.



6. Derzeitiger Stand des virtuelles Datenschutzbüros

Das Projekt "Virtuelles Datenschutzbüro" ist vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Schleswig-Holstein initiiert worden. Dort beschäftigen sich mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen Disziplinen mit der Realisierung des Projektes. Für den Aufbau des Privacy-Backbone stehen zwei Mitarbeiter (1 ½ Stellen) zur Verfügung, die vollständig für das Projekt arbeiten. Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten unterstützende Arbeiten in Teilen ihrer Arbeitszeit.

Die deutschen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland, Thüringen, der Datenschutzbeauftragte der norddeutschen Bistümer, der Datenschutzbeauftragte der Niederlande (Registratiekamer), die Datenschutzbeauftragten der Schweiz sowie die Datenschutzbeauftragte Ontario (Information and Privacy Commissioner Ontario), Kanada, haben ihre Absicht zur Kooperation im Rahmen des Projektes bekundet. Weitere Datenschutzinstitutionen sind eingeladen, bei dem Projekt mitzuwirken.



7. Förderung des virtuellen Datenschutzbüros

Für das Projekt "Virtuelles Datenschutzbüro" soll insbesondere der Aufbau des Privacy-Backbone finanziell gefördert werden, da dieser die Basis für die anschließenden Ausbaustufen darstellt. Nach drei Jahren soll das Projekt in den normalen Arbeitsablauf integriert sein und ohne weitere Fördermittel auskommen.

Das Projekt wird von der Initiative Informationsgesellschaft Schleswig-Holstein seit dem 1. Juli 1999 mit einer Stelle gefördert. Es liegen Förderzusagen zunächst bis zum 31. Dezember 2000 vor; eine Fortführung für das Jahr 2001 ist beabsichtigt.

Es wurde weiterhin Kontakt zum Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgenommen, um eine Förderung von dort zu erhalten. Darüber hinaus ist geplant, im 5. Forschungsrahmenprogramm der EU einen Antrag auf Förderung des Projektes zu stellen.



8. Zeitplan für das virtuelle Datenschutzbüro

1999: Erstellung von Grob- und Feinkonzepten
September 2000: Mailinglists und Webserver online für Pojektpartner
Ende November 2000: Authoren- und Moderatorensystem für die Projektpartner, Vorstellung in der Öffentlichkeit (englische und deutsche Version)
2001: VPN für die Projektpartner, Integration externer Experten
2002: Unterstützung durch Privacy-Datenbank und Workflow-System, Aufnahme der Privacy Mall



Kontakt:

Projekt Virtuelles Datenschutzbüro
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 82, D-24105 Kiel, Deutschland
Tel: 0049 +431/988-1200, Fax: 0049 +431/988-1223, E-Mail: info@datenschutzzentrum.de

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