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28.08.2005
Kritik am Umfang der Datenspeicherung bei amazon.de

Nachdem amazon.de erstmals Auskunft über die Datenspeicherungspraxis des Unternehmens gegeben hat, regt sich Kritik am Umfang der vom Unternehmen gespeicherten Daten.

Umfaßt von der Speicherung sind offenbar alle Eingaben wie Adressen, Zahlungsdaten, Suchwörter und Klicks auf betrachtete Artikel, die der Kunde jemals auf der Amazon-Website macht. Daneben werden nach Angaben von www.daten-speicherung.de durch Amazon alle über seine Site erfolgten Bestellungen und Verkäufe sowie jede E-Mail an und von Amazon aufbewahrt. Eine zeitliche Befristung der Speicherung gebe es nicht.

Der Frankfurter Jurist Patrick Breyer sieht darin einen Verstoß gegen europäische Datenschutzgesetze. Der Umfang der Speicherung sei nicht erforderlich und daher unzulässig.

Amazon erwidert auf diese Kritik, dass die Datenverarbeitung selbst größtenteils in den USA erfolge, diese aber über das so genannte "Safe Harbour"-Datenschutzprogramm mit der EU gleichsam abgesichert sei.


-- M. Raguse (ULD SH)


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