Virtuelles Datenschutzbüro
http://www.datenschutz.de/

09.11.2007
Update: Vorratsdatenspeicherung vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat heute das Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Mit vollem Namen heißt es "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG". Es beinhaltet zusätzlich zur Umsetzung der EU-Richtlinie auch Neuregelungen für den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, wie z.B. des Abhörens von Telefonen. Nach dem Gesetz sollen Verbindungsdaten von Festnetz- und Mobiltelefonen, Internetanschlüssen und E-Mail-Versand für einen Zeitraum von sechs Monaten zum Zwecke der Strafverfolgung gespeichert werden. Das Gesetz tritt zum 1.1.2008 in Kraft.

Die Abstimmung war namentlich. Inzwischen wurde die Liste mit den Voten der einzelnen Abgeordneten veröffentlicht. Die Oppositionsparteien hatten bereits vorher angekündigt, gegen den Vorschlag stimmen zu wollen. Es gab allerdings auch Nein-Stimmen aus den Reihen der Regierungsfraktionen. Im Einzelnen handelte es sich hierbei aus der Fraktion CDU/CSU um Hans Georg Faust, Peter Gauweiler, Rolf Koschorrek und Katharina Landgraf. Aus der SPD wichen die folgenden Abgeordneten von der Fraktionslinie ab: Wolfgang Gunkel, Petra Heß, Eike Hovermann, Ulrich Kelber, Sönke Rix, Frank Schwabe und Jörn Thießen stimmten gegen den Entwurf, Hermann Scheer und Ottmar Schreiner enthielten sich. Insgesamt nahmen von den 614 Mitgliedern des Bundestags 524 an der Abstimmung teil. 366 Abgeordnete stimmten dem Vorhaben zu, 156 waren dagegen, zwei enthielten sich.

Vor der Abstimmung gab es eine lebhafte Debatte. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verteidigte die Richtlinie damit, dass die Anschläge von Madrid durch Verbindungsdaten aufgeklärt werden konnten. Auch Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des BND-Untersuchungsauschusses verteidigte das Vorhaben mit dem Fall eines Terroristen, der in den 70er Jahren aufgrund von Verbindungsdaten überführt wurde. Gegner des Vorhabens bezeichnete er als "Zündler". Abgesehen von solchen spektakulären Einzelfällen brachten sie keine Zahlen zum erwarteten Nutzen der Maßnahme. Kauder wies Vorwürfe, das Gesetz würde einen gläsernen Menschen schaffen, zurück: "Wir wollen keinen gläsernen Menschen, wir wollen einen gläsernen Verbrecher. Daran wollen wir festhalten." Zypries führte weiterhin aus, dass die Richtlinie nur "in minimaler Weise" umgesetz werde und die Datenspeicherung nicht beim Staat erfolge. Einen Zugriff auf die Daten könne "es nur geben, wenn man den Verdacht auf eine schwere Straftat hat - und einen richterlichen Beschluss". Darüber hinaus würden die zu speichernden Daten heute eh schon gespeichert werden würden.

Diese Äußerungen sind teilweise schlicht falsch, wie von Vertretern der Opposition richtig angemerkt wurde. Zur Zeit dürfen Verbindungsdaten nur zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Hieraus folgt, dass Standortdaten von Mobiltelefonen sowie der Versand von E-Mails, da sie nicht abrechnungsrelevant sind, nicht gespeichert werden dürfen. Ebenso verhält es sich mit Verbindungsdaten von Internt-Pauschalverträgen (Flatrates), was auch vom Bundesgerichtshof in einer letztinstanzlichen Entscheidung bestätigt wurde. Die Umsetzung geht über die Mindestanforderungen hinaus, da sie die Herausgabe von Daten auch bei per Telekommunikation begangenen Straftaten vorsieht - und zwar auch dann, wenn diese nicht schwer sind: "Sie machen mehr, als sie müssen" , so Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen. Montag weiter: "Heute ist ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland." Auch das Argument, die bloße Speicherung dieser Daten stelle keinen Grundrechtseingriff dar, sei nicht tragfähig, so die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) unter Verweis auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Jan Korte (Die Linke) sagte, man habe "es hier mit einer Totalregistrierung von menschlichem Kommunikationsverhalten zu tun". Er kritisierte die "exorbitante Datensammelwut" des Staates und warnte vor "Missbrauch und Weckung von Begehrlichkeiten", die seiner Ansicht nach vorprogrammiert seien. In diesem Zusammenhang ist auf die Ende September bekannt gewordenen Entwürfe des European Telecommunication Standards Institute (ETSI) für eine technische Spezifikation für ein Übergabeprotokoll hinzuweisen, die in der Tat noch weitergehenden Begehrlichkeiten entgegenkommen.

Gegen das Gesetz wurden schon vor seiner Verabschiedung Verfassungsbeschwerden vorbereitet. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Netzaktivisten und Datenschützern sammelt bereits seit längerem Vollmachten für eine Massenverfassungsbeschwerde. Bis jetzt sind über 7000 Vollmachten zusammengekommen. Auch von anderer Seite sind Beschwerden geplant, so kündigte der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum, der bereits erfolgreich gegen den großen Lauschangriff und das Luftsicherheitsgesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte, ebenfalls eine Beschwerde an, so Baum gegenüber der Bremer Tageszeitung Weser-Kurier. Auch die Ärzte-Gewerkschaft Marburger Bund prüft eine Verfassungsbeschwerde, so ihr Vorsitzender Frank-Ulrich Montgomery nach Berichten von ORF Futurezone gegenüber dem RBB-Inforadio: "Mit Sicherheit werden wir sehr sauber prüfen, welche Teile dieses Gesetzes verfassungsmäßig zu überprüfen sind, und wir werden uns solchen Klagen anschließen". Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kommentierte gestern nach Berichten der taz die geplanten Klagen mit einem Hitler-Vergleich: "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten". Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kommentierte das Vorhaben gegenüber dem Deutschlandfunk recht eigenwillig. Viele Kritiker monieren, dass das Gesetz einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Zypries dazu: "Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert." Diese Auslegung ist mit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem dieses Recht begründet ist, nicht vereinbar.

Zusätzlich zu den geplanten Klagen in Deutschland wird vor dem Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage Irlands verhandelt. Hintergrund ist die Wahl der Rechtsgrundlage. Richtlinien sind ein Instrument der "ersten Säule" der EU. In der ersten Säule entscheidet das Europäische Parlament zusammen mit den im Rat der Europäischen Union vertretenen Mitgliedsstaaten. Im Rat reicht hierbei eine qualifizierte Mehrheit aus. Die Gewährleistung von Sicherheit fällt jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich dieser "ersten Säule". Hierfür ist die "dritte Säule" zuständig, in der der Rat einstimmig entscheidet. Das Parlament wird hierbei nur angehört, hat aber keine Entscheidungskompetenz. Zunächst wurde die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung auch in dieser Säule vorangetrieben, bevor die damalige britische Ratspräsidentschaft einen Wechsel in die "erste Säule" vorantrieb, da der erforderliche Konsens nicht erreichbar schien. Ein Urteil wird für Anfang nächsten Jahres erwartet. Sollte der Gerichtshof die Richtlinie für nichtig erklären, entfällt auch die Pflicht zur Umsetzung. Jörg van Essen (FDP) sah in der heutigen Bundestagsdebatte eine hohe Chance, dass dies der Fall sein werde. Wer das Urteil zum ersten Flugpassagierdatenabkommen mit den USA kenne, wisse "was da herauskommen" werde. Bei diesem Abkommen war ebenfalls die falsche Säule gewählt worden, es wurde für nichtig erklärt.


-- O. Langfeldt (ULD)


Zur News-Übersicht
RSS Feed: VirDSB News

http://www.datenschutz.de/
Features

Adresshandel

Datenschutz bei Kindern

Steuer-ID

SWIFT

Vorratsdatenspeicherung

Übersicht Features

News

Sicherheitsgesetze überprüfen!

Kommission führt Konsultation zur Wiederverwendung öffentlicher Daten durch

Finanzgericht Köln lehnt Klagen gegen Steuer-ID ab

Der "Rattenfänger" von Mountain View

Übersicht News RSS Feed

Externe Links


Home English Kontakt Login Neu
Suchen:
Ornament
Ornament
Ein gemeinsamer Service Ihrer Datenschutzinstitutionen