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31.10.2003
Toll Collect soll Bewegungsprofil für Strafverfolgung herausgeben

Das System läuft noch nicht richtig und schon stehen die ersten Strafverfolgungsbehörden bei den Betreibern der Lkw-Maut vor der Tür und verlangen Daten. Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Gummersbach sollte Toll Collect das Bewegungsprofil eines gestohlenen Lkw herausgeben, der für den Probebetrieb mit einer OBU ausgestattet war. Gestützt wurde die Anordnung auf die §§ 100g und 100h der Strafprozessordung, die für Betreiber von Telekommunikationsdiensten eine Pflicht zur Herausgabe von Verbindungsdaten enthalten. Zu diesen Daten gehören beim Mobilfunk auch Angaben über die Funkzelle, von der aus sich ein Gerät im Netz angemeldet hat. Nach dem Bericht von Heise soll Toll Collect auch deswegen die Herausgabe verweigert haben, weil die erhobenen Daten noch zu fehlerhaft sind.

Nach dem Beschluss des Amtsgerichts wird Toll Collect von den Strafverfolgungsbehörden rechtlich genauso behandelt wie Betreiber von Mobilfunknetzen. Zwar enthält die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung durch Toll Collect eine Regelung zur Zweckbindung der Daten auf die Lkw-Maut. Allerdings gilt diese Einschränkung nach Auffassung des AG Gummersbach nicht für Zugriffe der Strafverfolgungsbehörden. Der Fall zeigt exemplarisch die Eignung des Systems als zentrales Fahndungssystem.

-- Lukas Gundermann (ULD SH)


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