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30.08.2005
Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich gefordert

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar nimmt heute in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtages zur Frage der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich Stellung. In Niedersachen soll mit Wirkung zum 1.
Januar 2006 die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich vollständig auf das Innenministerium des Landes übertragen werden. Schaar weist darauf hin, dass dies gegen die Europäische Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
(EG-Datenschutzrichtlinie) verstößt. Diese regelt in Artikel 28, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen.

Schaar: „Die Unabhängigkeit ist von zentraler Bedeutung für die Arbeit der Aufsichtsbehörden. Jede Einflussnahme auf die Meinungsbildung und die Ausübung der Aufsichtsfunktion muss ausgeschlossen sein. Es liegt auf der Hand, dass ein Ministerium andere, mit einer unabhängigen Datenschutzaufsicht unvereinbare Aufgaben wahrnimmt.

Die Europäische Kommission hat zu dieser Problematik am 5. Juli 2005 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Ich halte es nicht nur für rechtlich geboten, sondern auch für politisch klug, diese Problematik zu bereinigen, indem die Datenschutzaufsicht vollständig bei dem unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten verbleibt.“

Pressemitteilung (29/05)
Bundesbeauftragter für den Datenschutz

Bonn, d. 30. August 2005

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz
Pressestelle
Husarenstr. 30, 53117 Bonn
Tel.: 01888-7799-916; Fax: 01888-7799-551


-- Peter Büttgen (BfD)


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