Informationsbeauftragte fordern mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen
Die Arbeitsgemeinschaft der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands (AGID) fordert in zwei Entschließungen Bundes- und Landesgesetzgeber auf, mehr Transparenz in den öffentlichen Unternehmen zu schaffen und die Mitglieder öffentlicher Organe und Gremien zur Offenlegung ihrer Aktivitäten und Bezüge zu verpflichten. "Es geht nicht an," erklärt Bettina Sokol, die nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsbeauftragte und derzeitige Vorsitzende der AGID,"dass die vom Bundesgesetzgeber geschaffene Offenlegungspflicht nur für Vorstandsmitglieder von börsennotierten Aktiengesellschaften gelten soll. Vielmehr sollten auch - wie bereits in Berlin geschehen - Unternehmen, die sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden zur Transparenz verpflichtet werden. Die Steuerzahlenden haben ein Anrecht darauf, auch in diesem Bereich über die Verwendung öffentlicher Gelder mehr zu erfahren." Überdies ist es in Zeiten, in denen die öffentlichen Stellen aufgerufen sind, verstärkt Korruption im eigenen Haus zu bekämpfen, auch erforderlich, dass Mitglieder kommunaler Vertretungen und der Landesregierung verpflichtet werden, über ihre Tätigkeit in einer Organisation oder einem privaten Unternehmen und dafür erlangte zusätzliche Vergütungen Auskunft zu geben - wie es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen schon der Rechtslage entspricht.
Auf ihrer turnusmäßigen Sitzung am Montag in Düsseldorf hieß die AGID erstmals den Bundesbeauftragten für den Datenschutz als neuen Informationsfreiheitsbeauftragten in ihrer Runde willkommen. Die AGID begrüßt ihre Verstärkung und hofft auf weitere Informationsfreiheitsgesetze in den Ländern.
Um auf dem Weg in die Informationsgesellschaft selbst Vorbild zu sein, wird die AGID ihre Sitzungen künftig öffentlich abhalten. Interessierte Dritte können sich zu den Sitzungen anmelden. Die Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen werden im Internet unter nachstehendem Link veröffentlicht werden.
Der Arbeitsgemeinschaft gehören die Informationsbeauftragten der Länder an, in denen es Informationsfreiheitsgesetze bereits gibt - Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein - sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes tritt zum 01.01.2006 in Kraft.
-- M. Raguse (ULD SH)

