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22.11.2005
Sechstes Symposium „Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telediensten“

Großer Zuspruch für das sechste Symposium „Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telediensten“; Schaar warnt vor zunehmender Überwachung

Das am 22. November 2005 durch den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar veranstaltete sechste Symposium „Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telediensten“ in Bonn-Bad Godesberg hat sich mit in diesem Jahr mehr als 100 Teilnehmern aus Wirtschaft und Datenschutzbehörden als Wissensforum etabliert.

In seinem Vortrag über die Zukunft des Fernmeldegeheimnisses in Europa und in Deutschland wies Peter Schaar auf die Gefahren hin, die sich aus der zunehmenden Überwachung des Fernmeldeverkehrs und der auf europäischer Ebene diskutierten Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ergeben.

Schaar forderte die Weiterentwicklung des traditionellen Fernmeldegeheimnisses zu einem allgemeinen Mediennutzungsgeheimnis: „Das Fernmeldegeheimnis hat angesichts der Digitalisierung und Vernetzung immer weiterer Lebensbereiche heute größere Bedeutung denn je und ist Gradmesser unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Eine Informations- und Wissensgesellschaft kann sich nur demokratisch ausbilden, wenn gerade auch die digitale Kommunikation frei von Überwachung durch Dritte ist, egal ob es sich dabei um staatliche Stellen oder um Unternehmen handelt.“

Von der Wirtschaft forderte er vor allem eine freiwillige Selbstverpflichtung, um die Vertraulichkeit der Kommunikation sicherzustellen und Kundenprofile zu vermeiden. Schaar: „ Es liegt im Eigeninteresse der Internet-Wirtschaft, durch einen vertrauenswürdigen und zurückhaltenden Umgang mit persönlichen Daten Vertrauen bei ihren Kunden zu gewinnen und damit für ihre Produkte und Dienstleistungen werben zu können.“

Die Tagungsunterlagen, die sowohl den Vortrag des Bundesdatenschutzbeauftragten als auch die übrigen Referate der Veranstaltung enthalten, werden in Kürze auf der Website des Bundesdatenschutzbeauftragten veröffentlicht.

-- Ira v. Wahl (BfD)


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