Biometrische Daten bald auch in Personalausweisen?
Am 1. und 2. Dezember werden die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedstaaten bei einem Treffen des EU-Rates den Vorschlag beraten, zukünftig auch in Personalausweise biometrische Daten aufzunehmen.
Die britische Ratspräsidentschaft hat einen entsprechenden Entwurf an den Strategischen Ausschuss zu Immigrations-, Asyl- und Grenzfragen zur Kenntnisnahme übersandt.
Der Entwurf für eine "Schlussfolgerung" (conclusion) des EU-Rates enthalte Mindeststandards für die physischen Sicherheitsmerkmale von Personalausweisen. Auf einem RFID-Chip sollen nach Vorstellung Großbritanniens bald auch ein digitales Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Eine Schlussfolgerung des Rates sei zwar nicht ebenso verbindlich, wie ein Rahmenbeschluss, lege die Mitgliedsstaaten aber unter Umgehung des EU-Parlaments auf eine gemeinsame Linie fest, warnt die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch.
In Deutschland sind Pläne des Innenminsteriums, auch die deutschen Personalausweise ab 2007 mit biometrischen Daten zu versehen, mittlerweile durch den Koalitionsvertrag bestätigt.
Die Einführung von biometrischen Daten in Ausweisdokumente kritisierte der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, in einer Pressemitteilung vom 17.10.2005. Die "nötigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen des Datenschutzes" seien noch nicht getroffen. Der nun auch wieder von der britischen Ratspräsidentschaft in ihrem Entwurf als Argument angeführte Sicherheitsgewinn durch biometrische Ausweise sei "bislang nicht belegt". Auch ein "umfassendes Sicherheitskonzept" läge "weiterhin nicht vor".
Am 1.6.2005 hatte die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in einer Entschließung zur Einführung biometrischer Ausweisdokumente unter anderem gefordert, dass mit einer Ausgabe von elektronisch lesbaren, biometrischen Ausweisdokumenten erst begonnen werde, "wenn durch rechtliche, organisatorische und technische Maßnahmen gewährleistet wird, dass die biometrischen Merkmale ausschließlich von den für die Passkontrollen zuständigen Behörden für hoheitliche Zwecke genutzt werden und dass vor der Einführung biometrischer Ausweise Verfahren festgelegt werden, die einen Datenmissbrauch beim Erfassen der Referenzdaten (sicheres Enrollment), beim weiteren Verfahren und bei der Kartennutzung verhindern."
-- M. Raguse (ULD SH)
- Brtischer Entwurf vom 11.11.2005
- Heise Online vom 28.11.2005
- Heise Online zum deutschen biometrischen Personalausweis
- Entschließung der DSB-Konferenz vom 1.6.2005

