Gemeinsame Erklärung: "Arbeitssuchende unter Generalverdacht"
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Landesbeauftragten für den Datenschutz der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben eine gemeinsame Erklärung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" veröffentlicht.
Das Gesetz soll am 1. August 2006 in Kraft treten und verfolgt das Ziel, stark gestiegenen Kosten der Hartz-IV-Reform durch eine verstärkte Kontrolle aller Arbeitsuchenden nennenswert zu begrenzen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat mit Schreiben vom 18. Mai 2006 gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages Stellung genommen und auf die datenschutzrechtlichen Probleme hingewiesen. Die Datenschutzbeauftragten unterstützen nachdrücklich die in der Stellungnahme des BfDI enthaltenen Forderungen.
Diese datenschutzrechtlichen Bedenken sind in nachstehender Erklärung weiter beschrieben.
-- M. Raguse (ULD SH)

