Vorratsdatenspeicherung - Gesetzentwurf wird weiter ausgearbeitet
Die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Daten ist immer noch hoch umstritten. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags wurden schwere Bedenken geäußert, ob die Brüsseler Vorgaben mit dem deutschen Grundgesetz und der darin verankerten informationellen Selbstbestimmung der Bürger vereinbar sind. Auch die von den EU-Politikern gewählte gesetzgeberische Grundlage in Form einer Richtlinie (Richtlinien benötigen keine Einstimmigkeit unter den zuständigen Ministern der Mitgliedsstaaten), steht seit längerem in der Kritik.
Berichten des Berliner Tagesspiegels zufolge arbeitet das Bundesjustizministerium trotz dieser enormen Zweifel an der Umsetzbarkeit der Richtlinie weiter an einem entsprechenden Gesetzesentwurf.
Laut heise online sieht das Justizministerium dennoch sowohl bei der Wahl der europäischen Rechtsgrundlage als auch bei der verfassungsgemäßen deutschen Umsetzung keine Schwierigkeiten. Auch der ehemalige Generalsekretär der SPD, der Berliner Bundestagsabgeordnete Klaus-Uwe Benneter, zeigte sich zuversichtlich, ein verfassungskonformes Gesetz zustande zu bringen. Schließlich müsse der Rechtsstaat "den Datenschutz und den Schutz vor Terroristen" in Einklang bringen.
Die EU-Kommission und der EU-Rat hatten die Aufbewahrungsfrist von Verbindungs- und Standortdaten von sechs bis 24 Monaten vor allem mit dem Argument einer besseren Terrorbekämpfung und zur besseren Verfolgung "schwerer Straftaten" vorangetrieben. Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang aber, dass die Vorgabe der Richtlinie in Deutschland nicht nur die Datenabfrage zur Aufdeckung und Verfolgung von erheblichen Straftaten erlauben soll, sondern auch zur Aufdeckung von mittels Telekommunikation begangener Straftaten.
Berichten von heise online zufolge hatte der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, schon im Juli erklärt, dass der von Schwarz-Rot im Parlament bereits prinzipiell befürwortete Kompromiss bei der Vorratsdatenspeicherung eine "Niederlage des Datenschutzes" darstelle. Falls erkennbar würde, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf verfassungswidrige Züge trage, wolle er sich an einer Beschwerde gegen die verdachtsunabhängige Überwachungsmaßnahme in Karlsruhe beteiligen. Auch die Frage eines Moratoriums bei der pauschalen Vorhaltung der Nutzerspuren, das Datenschützer von Landes- und Bundesebene sowie zivilgesellschaftliche Organisationen gefordert haben, wolle Tauss noch prüfen.
-- K. Bartsch (ULD SH)
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