Anti-Terror-Datei: aufwändig, uneffektiv und datenschutzwidrig
Pressemitteilung des ULD:
Der „Kompromiss“ der Innenminister-Konferenz (IMK) zur Anti-Terror-Datei ist nach Ansicht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) keiner. In dieser Datei sollen neben Grunddaten, die der Identifizierung einer Person dienen, zahlreiche weitere Daten - dazu gehören Kommunikations-, Bank- und Reisedaten sowie Angaben zu Familie und Religion - aufgenommen werden und allgemein recherchierbar sein. Geplant ist die weitere Öffnung der Grunddatei für undefinierte Daten, wenn „nach pflichtgemäßem Ermessen der einstellenden Behörde darüber hinaus reichende relevante Daten, wie bspw. eigene Einschätzungen und Bewertungen, abgebildet werden“. „Sämtliche Sicherheitsbehörden“ werden außerdem einer Volltext-„Speicherpflicht“ unterworfen. Zugriffsbeschränkungen dienen nicht dem Datenschutz, sondern „besonderen Geheimhaltungsgründen“, also dem Quellenschutz bei verdeckten Ermittlungen. Zugriff erhalten „Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, die Landeskriminalämter, die Landesämter für Verfassungsschutz und Staatsschutzdienststellen der Länderpolizeien“ sowie in begründeten Fällen „weitere von den Ländern bestimmte Dienststellen“
Dazu der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert: „Der Beschluss kann nicht im Sinne der Terrorismusbekämpfung sein. Allein die Einspeicherung sämtlicher Vorfelderkenntnisse produziert einen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum denkbaren Nutzen steht. Aus der Anti-Terror-Datei wird in Wirklichkeit ein gewaltiger elektronischer gemeinsamer Aktenbestand aller Behörden ohne qualifizierte Bewertung. Das Problem dieser Anti-Terror-Datei ist, dass nicht gesicherte Fakten, sondern Verdachtsangaben gespeichert werden. Diese Vorfelderkenntnisse betreffen oft Personen, die sich bislang nichts haben zu Schulden kommen lassen. Mit dem Direktabruf bekommen die angeschlossenen Behörden einen Informationswust, den zu bewerten sie ohne Rückfragen bei den Datenlieferanten nicht in der Lage sind.
Die zur Lagebeurteilung dringend benötigten Hintergrundinformationen müssten bei einer reinen Indexdatei zwangsläufig eingeholt werden. Bei der nunmehr beschlossenen Datei ist dagegen zwangsläufig, dass Daten unabhängig von ihrem Kontext genutzt werden. Dies wird voraussichtlich große Sicherheitsrisiken provozieren: wesentliche Gefahren werden nicht erkannt; unbeteiligte Kontaktpersonen drohen zu Terrorismusverdächtigen aufgeblasen zu werden. Auf der Basis des IMK-Beschlusses dürfte kaum die Ausarbeitung eines Gesetzes möglich sein, das verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Die Politiker erweisen mit ihrem IMK-Beschluss den Sicherheitsbehörden einen Bärendienst.“
-- M. Raguse (ULD SH)

