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27.10.2006
72. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder beendet

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder tagte am 26./27. Oktober 2006 unter dem Vorsitz Sachsen-Anhalts.

Schwerpunkte der Konferenz betrafen die Bereiche Innere Sicherheit, Schülerstatistik und aktuelle Technikentwicklungen. Gerade der mit den wachsenden technischen Möglichkeiten zunehmende Datenhunger von Staat und Wirtschaft macht die Wächteraufgabe der unabhängigen Datenschutzbeauftragten immer wichtiger.

Intensiv beraten wurden sicherheitspolitische Gesetzentwürfe. Diese versprechen den Bürgerinnen und Bürgern, die verschärften Eingriffsmöglichkeiten in ihre Grundrechte würden zu einem entsprechenden erheblichen Zugewinn an Sicherheit führen. So sollen den Geheimdiensten durch ein Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz noch weitergehende Befugnisse eingeräumt werden. Es wurde aber vorher nicht unabhängig überprüft, ob die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nicht bereits ausreichen. Die Datenschutzbeauftragten haben dazu eine Entschließung gefasst.

In einer weiteren Entschließung zum Antiterrordatei-Gesetz stellen die Datenschutzbeauftragten eine Beeinträchtigung der verfassungsrechtlich gebotenen Trennung von Geheimdiensten und Polizei fest.

Erneut thematisiert wurden die Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation, die Nutzung von Autobahnmaut-Daten zur Strafverfolgung und die Übermittlung von Fluggastdaten an Stellen in den USA.

Die Konferenz befasste sich mit der Umstellung der Schulstatistik auf Individualdaten. Mittels einer Identitätsnummer soll sich in einer bundesweiten Datenbank das gesamte Schulleben der einzelnen Schülerinnen und Schüler abbilden. Ihre datenschutzrechtlichen Bedenken hat die Konferenz in einer Entschließung verdeutlicht.

Über die aktuellen Entwicklungen in der IuK-Technik tauschten sich die Datenschutzbeauftragten aus. Der Trend, Alltagsgegenstände mit RFID-Chips auszustatten, weist auffällig nach oben. Bei diesen Etiketten entstehen durch die damit möglichen Funktionalitäten nicht kontrollierbare Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die denkbaren Gefährdungen nehmen auch im staatlichen Bereich zu, wie die Einführung von mit RFID ausgerüsteten Ausweisen belegt. Dazu hat die Konferenz in einer Entschließung Stellung genommen.

-- R. Schulze (LfD Sachsen-Anhalt)


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