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02.11.2006
Anti-Terror-Datei für ULD praktisch und verfassungsrechtlich nicht akzeptabel

Pressemitteilung des ULD vom 2.11.2006:

Am Freitag, den 3. November 2006, behandelt der Bundesrat das Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder - kurz „Anti-Teror-Datei“. In einer Stellungnahme gegenüber dem Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Ralf Stegner, weist der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert, auf schwerwiegende handwerkliche und verfassungsrechtliche Mängel hin:

„Der Rechtsstaat befindet sich bei der Terrorismusbekämpfung auf einer abschüssigen Bahn. Mit dem Anti-Terror-Datei-Gesetz wird das rechtliche Chaos vergrößert: Ein Gesetz, das kaum jemand verstehen kann, erlaubt ein monströse Datenverarbeitung für eine unübersichtliche Menge von Sicherheitsbehörden, mit dem jeder, der aus irgendwelchen Gründen mit Terrorismus in Verbindung gebracht wird, bundesweit zum ´Outlaw` erklärt wird. Der derart Betroffene hat effektiv keine Möglichkeit, sich hiergegen zur Wehr zu setzen. Kombiniert mit weiteren Gesetzesmaßnahmen, die zur Terrorismusbekämpfung derzeit in der Pipeline sind - so z.B. das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz des Bundes oder die Novellierung des Polizeirechts in Schleswig-Holstein - hat der Bürger folgende Perspektive: Als potenzieller Terrorist kann er heimlich erfasst und zum Objekt der Begierde aller Polizeien und Nachrichtendienste gemacht werden. Irgendwie sind wir alle ´Kontaktpersonen`. Das Gesetz hat eine voyeuristische Komponente. Schlimmer ist, dass hier ein unkontrollierter Datenpool geschaffen wird, der den Sicherheitsbehörden zwar viele Informationen liefert, aber keine gesicherten Fakten. Diese Infos haben für die Betroffenen u.U. gravierende spürbare Konsequenzen, wie uns die aktuellen BND-Skandale vor Augen führen. Die Anti-Terror-Datei und die zusätzlich erlaubten Projekt-Dateien sind ein Risiko für die öffentliche Sicherheit und für die individuellen Grundrechte.“

Das ULD erwartet vom Land Schleswig-Holstein, dass es im Bundesrat den Gesetzentwurf zu verhindern versucht. Dazu hat das ULD eine ausführliche Stellungnahme erstellt, die unter nachstehendem Link abgerufen werden kann.


-- M. Raguse (ULD SH)


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