Online-Durchsuchungen schaden der inneren Sicherheit und sind verfassungswidrig!
Pressemitteilung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 9.2.2007:
Nachdem der Bundesgerichtshof Anfang der Woche verdeckte Online-Durchsuchungen durch Strafverfolgungsbehörden für rechtswidrig befunden hat, wird nun verstärkt die Schaffung einer Rechtsgrundlage diskutiert.
Überlegungen der Sicherheitsbehörden zielen auf den Einsatz von sog. Trojanern zur Erforschung der Kommunikation und von Daten auf internetfähigen Rechnern ab. Trojaner sind Spionageprogramme, die als E-Mail getarnt oder von einer Internetseite unbemerkt auf den Computer eines Internetnutzers gelangen. Von dort aus starten sich die Programme selbst und veranlassen die heimliche Übermittlung von Informationen, die auf dem Computer abgelegt sind.
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, warnt vor einer Legalisierung der Online-Durchsuchung. Der Einsatz von Trojanern ist stets ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Internetnutzer. Da die Durchsuchung heimlich und für die Nutzer nicht kontrollierbar erfolgt, gibt es keine technischen Schranken für die umfassende Ausforschung beliebiger Bürger.
Die eingesetzte Technik richtet überdies immense wirtschaftliche Schäden an, sofern sie zu Zwecken der Wirtschaftsspionage eingesetzt wird. Dies ist ein Einfallstor für Kriminelle. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat soeben vor den wachsenden Risiken zur Ausspähung von Unternehmensgeheimnissen gewarnt, die insbesondere von China, Russland und den USA ausgehen.
Bundesinnenminister Schäuble warnt die Bürger und die deutsche Wirtschaft zu Recht immer wieder vor den Gefahren, die vom Einsatz der Spionageprogramme durch Cyberkriminelle ausgehen. Das Bundesinnenministerium verfolgt eigentlich einen "Nationalen Plan zum Schutz der Informationsinfrastruktur", der die Stärkung der IT-Sicherheit durch Unternehmen und Verbraucher bezweckt. Er zielt darauf ab, dass sich jedermann durch Schutzprogramme vor Spionagewerkzeugen schützt.
Dix: "Es ist widersinnig, dass Sicherheitsbehörden einerseits zu Recht Schutzmaßnahmen gegen den Einsatz von Spionageprogrammen durch Wirtschaftskriminelle fordern, andererseits aber genau diese Schadprogramme einsetzen wollen. Das Beispiel des Landesverfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen, für den vor Kurzem eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen wurde, darf in Deutschland - auch vor dem Hintergrund der aktuellen Warnung des Bundesamts für Verfassungsschutz - keine Schule machen."
-- M. Raguse (ULD SH)

