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14.03.2007
CeBIT 2007: Technologie zum Schutz der Privatsphäre einsetzen


PRESSEMITTEILUNG (10/07)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit

Bonn, 14. März 2007


CeBIT 2007: Technologie zum Schutz der Privatsphäre einsetzen

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, fordert anlässlich der Eröffnung der CeBIT, den Datenschutz verstärkt in IT-Systeme zu integrieren und bereits bei der Konzeption zu berücksichtigen:

„Angesichts der umfassenden Überwachbarkeit unseres Alltags brauchen wir eine neue Ethik der Informationsgesellschaft. Die weiter zunehmende Leistungsfähigkeit der informationstechnischen Systeme macht Konzepte immer wichtiger, die den Datenschutz bereits im Entwurfsstadium berücksichtigen. Während sich im Umweltschutz der Gedanke energiesparender Systeme durchgesetzt hat, sucht man in der Informationstechnik weitgehend erfolglos nach datensparenden Lösungen. Auch der Staat kommt seiner Verpflichtung zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten nur unvollkommen nach. Bisweilen drängt sich sogar der Eindruck auf, es gehe ihm in erster Linie darum, die zunehmende Datenfülle für eigene Zwecke zu verwenden, etwa im Hinblick auf die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten und die Forderungen nach Online-Durchsuchungen.

Bereits seit Jahren gebietet das Bundesdatenschutzgesetz den vorrangigen Einsatz von solchen Verfahren, die keine oder so wenig wie möglich personenbezogene Daten benötigen. Diese Vorgabe wurde jedoch bislang kaum umgesetzt. Im Gegenteil: Die vorgesehene gesetzliche Verpflichtung für eMail-Dienste, ihre Nutzer mit Namen und Adressen zu registrieren, widerspricht dieser Anforderung genauso wie Planungen von Fernsehsendern zur nutzer-bezogenen Erfassung des Medienkonsums. Angesichts dieser Entwicklungen trete ich dafür ein, die technologischen Möglichkeiten zur sicheren und unbeobachteten Nutzung elektronischer Geräte und Dienste zu bewahren und auszubauen. Der umfassend registrierte und überwachte Mensch widerspricht dem Menschenbild unserer Verfassung.

Der Bundesgesetzgeber ist zudem gefordert, endlich die Voraussetzungen für Datenschutzgütesiegel zu schaffen. Die bereits vor sechs Jahren in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommene Vorschrift zum Datenschutzaudit bleibt wirkungslos, da die Bundesregierung bisher nicht das erforderliche Umsetzungsgesetz vorgelegt hat.“


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Pressestelle - Dietmar Müller
Husarenstraße 30, 53117 Bonn
Tel.: 0228 / 81995-916, Fax: 0228 / 81995-551
pressestelle@bfdi.bund.de
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