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26.11.2007
Änderungswünsche zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung

Am Wochenende wurden zwei Änderungswünsche in Sachen Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und Einführung der Vorratsdatenspeicherung bekannt. Einerseits will das Land Berlin den Vermittlungsausschuss anrufen, um einen besseren Schutz von Berufsgeheimnisträgern zu erwirken und andererseits möchte der Rechtsausschuss des Bundesrates einen erweiterten Auskunftsanspruch von Inhabern geistiger Eigentumsrechte erwirken. Dies berichtet heise online.

Die rot-rote Koalition in Berlin will den Vermittlungsausschuss anrufen, um die Regelungen für Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten zu verbessern. Die Kommunikation dieser Gruppen darf nach dem Gesetz in Einzelfällen nach einer Verhältnismäßigkeitsüberprüfung abgehört werden. Der rechtspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Klaus Lederer bezeichnete die Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts für diese Berufsgruppen als "verfassungswidrig und nicht hinnehmbar". Aus Reihen der Opposition kam verhaltene Zustimmung zu dem Vorstoß. Zwar würden auch mit diesem Antrag die Rechte der Bürger nicht genügend geschützt, aber immerhin habe die rot-rote Koalition ihre bisherige Haltung, den Vermittlungsausschuss nicht einzuschalten, überdacht, so Björn Jotzo (FDP), aber dennoch sei der Vorstoß "halbherzig".

Aus dem Rechtsausschuss des Bundesrates kam unterdessen die Forderung, den Zugriff auf die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten auch für zivilrechtliche Ansprüche von Rechteinhabern zu ermöglichen. Nach Auffassung des Rechtsauschusses würde ansonsten der im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur besseren Sicherung der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte vorgesehen Auskunftsanspruch "leer laufen". Bisher gelangte die Musik- und Filmindustrie an die Daten mutmaßlicher Schwarzkopierer, indem Strafanzeige gegen unbekannt gestellt wurde, woraufhin die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnahm und beim Provider die Daten mutmaßlicher Tauschbörsennutzer in Erfahrung brachte. In der Regel beantragten dann die Anwälte der Musik- und Filmindustrie Akteneinsicht, um dann mit den so gewonnenen Daten zivilrechtliche Schadensersatzklagen anzustrengen. Ein eigener Auskunftsanspruch würde diese Vorgehensweise, die die Staatsanwaltschaften sehr belastet, obsolet machen. Ohne ihn wären Rechteinhaber jedoch "weiterhin gezwungen, stets ein Strafverfahren gegen potenzielle Verletzer einzuleiten". Nur mit einem solche Auskunftsanspruch sei der "Widerspruch" zwischen dem Gesetz zur besseren Sicherung der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte und dem Umsetzunsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung auflösbar. Dieser Auskunftsanspruch solle aber nicht direkt in das Umsetzungsgesetz eingefügt werden, da eine solche Änderung seine Umsetzung verzögern würde, sondern in das geplante Gesetz zur besseren Sicherung der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Bereits im Vorfeld der Beratungen des Rechtsausschusses hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, vor diesem "Dammbruch" gewarnt, der "die schlimmsten Befürchtungen erfüllen" werde.

Mit der Forderung nach einem solchen Auskunftsanspruch wird die unter Anderem von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aufgestellte Behauptung, es handele sich nur um eine Umsetzung der Mindestanforderungen der europäischen Richtlinie, weiter konterkariert. Nachdem schon das vom Bundestag beschlossene Umsetzungsgesetz durch die Aufnahme von "per Telekommunikation" begangener Straftaten in die Gruppe der Straftaten, zu deren Verfolgung die auf Vorrat gespeicherten Daten abgerufen werden dürfen, über die Richtlinie hinausging, soll durch den Auskunftsanspruch für Rechteinhaber nochmals eine deutliche Ausweitung der Nutzung der Daten ermöglicht werden.

-- O. Langfeldt (ULD)


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