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28.11.2007
Verfassungsrichter gibt Verfassungsbeschwerden gegen die VDS gute Chancen

Der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Helmut Wolf, gibt den geplanten Verfassungsbeschwerden gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) gute Chancen. Dies berichtet heise online.

Wolf ist "davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist", weswegen die Beschwerden "sehr aussichtsreich" seien. "Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt", so Wolf weiter. Er verwies auch auf eine Entscheidung seines Gerichts zur Schleierfahndung, in der es geurteilt hatte, dass der Staat Daten nicht verdachtsunabhängig und zu beliebigen Zwecken erheben dürfe. Zwar sei es verständlich, dass der Staat nach neuen Wegen suche, um Sicherheit zu gewährleisten, aber hierzu sei die Vorratsdatenspeicherung nicht geeignet: "Gerade Terroristen werden Wege finden, das Gesetz zu umgehen, beispielsweise durch die Nutzung fremder Handys oder von Internetcafés."

-- O. Langfeldt (ULD)


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