Update: Vorratsdatenspeicherung in Kraft / Verfassungsbeschwerde eingelegt
Das Umsetzungsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Gleichzeitig hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK-VDS) seine angekündigte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. [Klarstellung] Einem Eilantrag auf Aussetzung des Gesetzes kam das Gericht noch nicht nach, das Gesetz konnte damit wie von der Bundesregierung geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten. Ralf Bendrath vom AK-VDS sagte gegenüber dem virtuellen Datenschutzbüro, dass eine Entscheidung über den Antrag für Mitte bis Ende Januar erwartet werde.
Insgesamt wollten sich circa 30.000 Menschen an der Verfassungsbeschwerde beteiligen und hatten entsprechende Vollmachten ausgestellt. Da die Vollmachten noch nicht alle bearbeitet sind, wird die Beschwerde zunächst im Namen von acht Beschwerdeführern eingereicht. [Klarstellung] Die anderen Beschwerdeführer werden nachgereicht, sobald die Vollmachten alle bearbeitet sind. Unter den Erstbeschwerdeführern befinden sich auch Vertreter von Berufen, die mit besonders sensiblen Informationen umgehen, so zum Beispiel ein Rechtsanwalt, ein Journalist sowie der Leiter einer AIDS-Beratungsstelle. Hauptargument ist der Wegfall unbeobachteter Kommunikation, die eine "unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens" sei, so der AK-VDS. Nach Ansicht des AK-VDS stellt es einen "gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürger ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen".
Sollte sich das Bundesverfassungsgericht für nicht zuständig erklären, da das Gesetz auf eine EU-Richtlinie zurückgeht, plant der AK-VDS, vor den Europäischen Gerichtshof (EUGH) zu ziehen. Vor dem EUGH ist bereits eine Klage gegen die Richtlinie anhängig, die sich jedoch auf formale Mängel der Richtlinie und nicht auf ihren Inhalt bezieht. Irland und die Slowakei haben Klage erhoben, da ihrer Ansicht nach der gewählte Weg über eine Richtlinie in der "ersten Säule" der EU nicht der richtige ist, da die "erste Säule" nicht für Sicherheit zuständig ist und hierfür keine Kompetenzen besitzt. Die richtige Rechtsgrundlage wäre in der "dritten Säule" zu finden, in der allerdings im Gegensatz zur "ersten Säule", in der mit qualifizierter Mehrheit entschieden wird, Entscheidungen nur im Konsens aller Staaten getroffen werden können. Ursprünglich wurden Pläne zur Einführung einer VDS auch über diesen Weg begonnen, erst als klar wurde, dass sich dort kein Konsens herstellen lassen würde, wurde auf die "erste Säule" umgesattelt.
-- O. Langfeldt (ULD)
- AK-VDS 31.12.2007: Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen ...
- heise online 31.12.2007: Gegner der Vorratsdatenspeicherung reichen ...
- heise online 02.01.2008: Demonstrationen zum Jahresende gegen ...
- Feature im VirDSB: Vorratsdatenspeicherung

