Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte zum 2. Europäischen Datenschutztag
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte zum 2. Europäischen Datenschutztag am 28. Januar 2008
Datenschutz in der Datenspeicherungsfalle, der unaufhaltsame Verlust der Privatheit
Die heute unbegrenzten Datenspeicherkapazitäten wollen genutzt werden:
Vom Staat und von der Wirtschaft!
So wird unser Kommunikations- und Konsumverhalten - per Handy, E-Mail, Internet, Kundenkarte - fast vollständig gespeichert.
Früher schickte man sich Briefe. Lag der Brief beim Empfänger im Kasten, war der Vorgang beendet. Niemand registrierte, wie viele Briefe versandt wurden. Heute versenden wir E-Mails und alle Daten werden für 6 Monate gespeichert. Früher wurde auch beim Telefonieren nichts registriert. Heute werden alle Verbindungsdaten gespeichert, beim Handy sogar der Standort. Früher ging man in Bibliotheken, um zu recherchieren. Keiner registrierte, welches Buch man anschaute, welche Seite man fotokopierte. Wer heute zur Recherche ins Internet geht, wird mit jedem Klick erfasst. Früher bezahlte man bar. Der Kunde erhielt seine Ware, nichts wurde gespeichert. Heute bezahlen wir mit Kunden- und Kreditkarte. Das Unternehmen speichert, was wir gekauft haben, um uns z.B. mit gezielter Werbung zu überziehen.
Allerdings ist eine Datenspeicherung zur Leistungserbringung beim Telefonieren, beim Bezahlen per Kreditkarte sowie beim Internetsurfen gar nicht oder nur für kurze Zeit erforderlich. Es ginge also auch heute noch - wie früher - ohne anschließende Datenspeicherung. Da aber die Daten zur Leistungserbringung bereits elektronisch erfasst sind, ist es für Staat und Wirtschaft so verführerisch, diese Daten weiterhin zu speichern und nunmehr für eigene Zwecke zu nutzen, zumal dies nur geringe Mehrkosten verursacht. Der „Mehrwert“ dieser Datenspeicherung ist dagegen enorm. Durch solche Vorratsdatenspeicherung lässt sich das Kommunikationsverhalten für ein halbes Jahr zurückverfolgen, aus den Kaufdaten können Kundenprofile und aus der Internet-Nutzung Persönlichkeitsprofile erstellt werden.
Diese überschüssige Datenspeicherung ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. Bereits 1983 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass „die freie Entfaltung der Persönlichkeit den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Speicherung und Verwendung seiner persönlichen Daten voraussetzt.“
Warum wehren wir uns also nicht gegen diese Datenspeicherung, so wie sich vor 25 Jahren die Menschen gegen die Datenerhebung zur Volkszählung gewehrt haben?
Weil wir die elektronische Datenspeicherung gar nicht wahrnehmen, denn sie läuft ohne unser Zutun im Hintergrund. Müssten wir nach jedem Telefonat, nach jeder Internetnutzung, nach jedem Bezahlen jeweils einen Erfassungsbogen ausfüllen, mit wem wir wie lange telefoniert, welche Seiten wir im Internet aufgerufen, was wir gekauft haben, wir wären empört und würden uns weigern, diese Daten herauszugeben. Da wir von der Datenerfassung aber nichts merken, berührt sie uns nicht.
Die ausufernde Speicherung unserer Daten durch Staat und Wirtschaft löst bei uns wohl auch deshalb keine Abwehrmechanismen aus, weil sie unserer Grunderfahrung von Öffentlichkeit und Privatheit widerspricht. Für uns ist öffentlich, was in der Öffentlichkeit geschieht, wenn man von anderen gehört oder gesehen wird. Privat ist, was unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschieht, was unbeobachtet bleibt, was „im stillen Kämmerlein“ passiert. Hier ist der Bereich unserer Privatsphäre.
In diesem Bewusstsein nutzen wir die neuen Kommunikationsformen. Wenn wir allein vor dem Computer sitzen oder telefonieren, fühlen wir uns unbeobachtet und empfinden daher das, was wir tun, als Privatsache. Ein schwerwiegender Irrtum: Alles, was wir elektronisch tun, bleibt nicht privat, d.h. unbeobachtet, sondern wird gespeichert und kann auf uns persönlich zurückgeführt werden.
Die dauerhafte Datenspeicherung verstößt noch gegen eine weitere Grunderfahrung: Die „Gnade des Vergessens“. Menschen vergessen vieles und unser Gedächtnis verdrängt gerade auch unangenehme Dinge. Wozu sollten wir uns dauerhaft merken, welche Seiten wir im Internet aufgerufen, welche Sachen wir online bestellt, mit wem wir wann telefoniert haben. Doch die elektronische Datenspeicherung kennt kein Vergessen. Unsere Kommunikationsdaten werden für 6 Monate auf Vorrat gespeichert, Google speichert alle Klicks mindestens 18 Monate, Versicherungsunternehmen, Versandhandelshäuser, Auskunfteien speichern alle Daten über Jahre.
Welche Konsequenz müssen wir daraus ziehen? Wir müssen lernen, dass grundsätzlich jede elektronische Kommunikation dauerhaft gespeichert wird und damit „beobachtbar“ ist, auch wenn die Datenübermittlung „im stillen Kämmerlein“, also vermeintlich unbeobachtet, erfolgt.
In letzter Konsequenz bedeutet das: Wir sind in der Technikfalle: Unsere Privatsphäre besteht nur noch dort, wo wir offline sind. Online gibt es keine Privatheit mehr.
Möge uns das Bundesverfassungsgericht in seiner anstehenden Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung zumindest für den Bereich unseres Kommunikationsverhaltens vor diesem Szenario bewahren!
Hinweis:
Diese Erklärung ist als „Ansichtssache“ in Hamburger Abendblatt vom 28. Januar 2008 abgedruckt worden.
-- Hartmut Lubomierski (Hamburger DSB)
- Internetpräsenz des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten
- Stellungnahme des Hamburgischen DSB zum 1. Europäischen Datenschutztag
- Artikel als „Ansichtssache“ im Hamburger Abendblatt

