Pläne für Bundesmeldegesetz gehen voran
Das Bundesinnenministerium forciert die Pläne zur Einführung eines Bundesmeldegesetzes. Dabei sollen bedeutend mehr Daten vorgehalten werden und der Zugriff auf sie erleichtert werden. Dies berichtet heise online; Philip Banse, der Journalist, der den Artikel geschrieben hat, hat auf seiner Homepage einen Referentenentwurf für ein Bundesmeldegesetz verlinkt.
Nach der Föderalismusreform I hatte der Bund im September 2006 die alleinige Kompetenz für das Melderecht erhalten. Der jetzt vorliegende Entwurf sieht die Speicherung von mindestens 27 personenbezogenen Daten für jeden einzelnen Bürger vor, darunter auch die lebenslang gleichbleibende Steueridentifikationsnummer. Auch Daten zu Pass und Ausweis sollen erfasst werden, eine Speicherung der biometrischen Merkmalen ist allerdings nicht vorgesehen. Bei Bedarf können zudem zusätzliche Daten gespeichert werden, so dass der Umfang des Datensatzes auf bis zu 60 Felder ansteigen kann. Mögliche weitere Felder sind zum Beispiel Angaben dazu, ob die Person für den Wehrdienst erfasst wurde, Hochzeitstag und -Ort, Angaben zu Waffenscheinen und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, sagte hierzu, es stehe noch nicht fest, was alles erfasst werden solle, der Katalog werde "zu recht noch Gegenstand einer öffentlichen Diskussion" werden, bei dem Entwurf handele es sich um "Überlegungen eines Referenten". Der Entwurf sieht zudem vor, dass neben dem neu zu schaffenden Bundesregister auch die bisherigen kommunalen Meldeämter mehr Daten speichern sollen. Dies betrifft besonders Daten für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten, als da wären: Steuerklasse, rechtliche Stellung der Kinder und Freibeträge.
Nicht nur der Umfang der gespeicherten Daten soll steigen, auch die Zugriffsbefugnisse sollen ausgeweitet werden. Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst sowie die Verfassungsschutzbehörden sollen voraussetzungslos auf die Daten zugreifen können. Gleiches gilt für Polzeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, sofern sie Aufgaben der Strafverfolgung, Strafvollstreckung oder des Strafvollzugs übernehmen, den Zollfahndungsdienst, sowie Finanzämter, wenn sie strafverfolgend tätig sind. Alle anderen öffentlichen Stelle können die Daten bei Vorliegen zweier Bedingungen erhalten, nämlich wenn sie zur Erfüllung der rechtmäßigen Aufgaben nötig sind und ihre Erhebung beim Betroffenen selber entweder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde oder dem Zweck der Maßnahme entgegenstände. Auch die Erteilung von Auskünften an private Stellen soll erleichtert werden, so der Bielefelder Staatsrechtler Christoph Gusy. Wer "berechtigte Forderungen" habe, könne weitaus mehr Daten als bisher abfragen. Dies könnte zum Beispiel die GEZ oder Inkassounternehmen betreffen. Die Speicherung erfolge weitgehend ohne einen klar definierten Zweck und sei daher datenschutzwidrig, so Gusy weiter.
Kritik an den Plänen kam auch von anderer Seite. So beklagte Wolfgang Wieland, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, dass die Notwendigkeit eines solchen Registers nie überzeugend dargelegt worden sei. Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, sprach von einer "Superdatensammelbehörde". Zudem kritisierte sie, dass durch die geplante Erfassung der Steueridentifikationsnummer der Weg zu einer zentralen Personenkennziffer vorgezeichnet sei. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte die Plänen. Allenfalls sei eine Speicherung von "Grundpersonalien" möglich, auf keinen Fall aber von Waffenschein oder Steuernummer.
-- O. Langfeldt (ULD)
- heise online 07.02.2008: Innenministerium forciert Pläne für zentrales ...
- VirDSB 16.04.2007: Es darf kein Bundesmelderegister geben !
- Link zum Referentenentwurf eines Bundesmeldegesetzes
- BT-Drs. 16/7383: Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage ... [pdf]

