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14.02.2008
Zwangsmaßnahmen gegen BMJ angedroht, sollte es IP-Adressen protokollieren

Nachdem das Berliner Amtsgericht letztes Jahr dem Bundesjustizministerium (BMJ) untersagt hatte, Zugriffe auf seine Internet-Seiten samt IP-Adressen zu protokollieren, hat es nun einen Beschluss veröffentlicht, in dem Zwangsmaßnahmen für den Fall eines Verstoßes festgelegt werden. Dies berichtet heise online.

Nachdem das Urteil verkündet wurde, hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angekündigt, dass das BMJ in Zukunft nur noch anonymisierte Statistiken anfertigen lassen werde. Eine Unterlassungserklärung gab sie jedoch nicht ab. Dies reichte dem Gericht, das in dieser Hinsicht der Ansicht des Klägers Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung folgte, nicht aus, so dass es in dem Beschluss nun Zwangsmaßnahmen für den Fall eines Verstoßes vorsieht. Es kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden. Alternativ kann Zypries für bis zu 6 Monate inhaftiert werden, sollte es Verstöße geben.

Viele andere Bundesbehörden loggen weiterhin die IP-Adressen ihrer Benutzer mit, so zum Beispiel das Bundesministerium des Innern und das Bundeskriminalamt. Die Speicherung von IP-Adressen beim Zugriff auf Internetseiten ist auch nicht von der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung gedeckt. Nach den sie betreffenden Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) muss beim Zugangsanbieter gespeichert werden, wer wann mit welcher IP-Adresse im Netz war. Für die Speicherung beim Anbieter ist jedoch nicht das TKG, sondern das Telemediengesetz (TMG) einschlägig, welches eine solche Speicherung untersagt.

-- O. Langfeldt (ULD)


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