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27.02.2008
Schurig: Ein Sieg der verfassungsmäßigen Ordnung

Pressemitteilung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 27.2.2008:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur „Online-Durchsuchung“:

„Ein Meilenstein der Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht hat die freiheitliche demokratische Grundordnung verteidigt. Das neu erkannte Grundrecht auf 'Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme' passt den Rechtsrahmen für die technischen Entwicklungen an die verfassungsmäßige Ordnung an und gewährleistet damit den Schutz der Persönlichkeitssphäre des Einzelnen in einer immer komplexer werdenden Informationsgesellschaft.

„Das Urteil wird der Auftakt einer Reihe klarstellender Urteile zu anhängigen Verfassungsbeschwerden, vor allem zur automatisierten Kennzeichenerfassung und zur Vorratsdatenspeicherung, sein.“

„Eine Niederlage für diejenigen, die eine andere Republik wollen. Es ist bedauerlich, dass erst das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden musste. Die Verhinderung ständiger Übergriffe auf die Verfassung wäre eigentlich die edelste Aufgabe der Bundesregierung und der Landesregierungen.“


-- M. Raguse (ULD SH)


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