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27.02.2008
ULD: Bundesverfassungsgericht hält Schritt mit der technischen Entwicklung

Pressemitteilung des ULD vom 27.2.2008:

Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen“
ULD: Bundesverfassungsgericht hält Schritt mit der technischen Entwicklung

Zu dem heute gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen erklärt der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein Dr. Thilo Weichert: „Überraschend ist nicht, dass das höchste deutsche Gericht ein schlechtes nordrhein-westfälisches Gesetz für nichtig erklärt hat, ebenso wenig dass das heimliche Eindringen in private Rechner über öffentliche Netze nicht völlig verboten hat. Geradezu revolutionär und zugleich für den Grundrechtsschutz in unserer hochtechnisierten Informationsgesellschaft dringend notwendig ist die Ableitung eines `Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme´. Damit garantiert das Gericht dreierlei: 1. das Recht jedes Menschen, nach den eigenen Vorstellungen seine informationstechnischen Systeme sicher zu machen, 2. die Pflicht des Staates, die Menschen bei Schaffung von Informationssicherheit zu unterstützen und 3. dass staatliche Maßnahmen, die die Informationssicherheit beeinträchtigen, nur unter engen gesetzlich ausdrücklich geregelten Bedingungen vorgenommen werden dürfen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil erneut die Regierungs-Sicherheitspolitik – nicht nur Nordrhein-Westfalens, sondern auch des Bundes – Lügen gestraft. Es hat gezeigt, dass es angesichts der technischen Entwicklung im Interesse des Schutzes unserer Grundrechte nicht vor neuen Formen der Kriminalität kapitulieren muss. Es zeigt damit eine technische Kompetenz, die im teilweise populistischen Geschäft der Sicherheitspolitiker zu kurz kommt.

Es gibt keine Pflicht für die Gesetzgeber des Bundes und der Länder, die heimliche Online-Durchsuchung zu erlauben. Im Gegenteil: Angesichts der Risiken sollten sie hiervon die Finger lassen. Wenn sie dies partout nicht wollen, dann müssen Hausaufgaben erledigt werden, die eigentlich in einer freiheitlichen Gesellschaft selbstverständlich sein sollten: Festlegung des Grundrechtsschutzes durch rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen, Beschränkung staatlicher Eingriffe auf die Abwehr konkreter überwiegender Gefahren, absoluter Schutz des Kernbereichs persönlicher Lebensgestaltung, Ausbau der Datenschutzkorrektive gegen eine immer informationsgieriger werdende Exekutive.“



-- M. Raguse (ULD SH)


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