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12.03.2008
Reaktionen zum Karlsruher Urteil : Polizeigesetze werden überarbeitet

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kennzeichenscanning wollen die meisten Länder, die die Maßnahme erlauben, ihre Regelungen überarbeiten. Dies berichten mehrere Quellen.

Schleswig-Holsteins Innenminister Lothar Hay (SPD)kündigte an, die Kennzeichenerfassung sofort zu stoppen und sagte, es sei keine Neuregelung geplant, die die Auflagen des Gerichts umsetzen könnte. Das Gericht habe die Politik ermahnt, "bei Operationen am offenen Herzen des Rechtsstaats nicht zu tief zu schneiden", so Hay weiter.

Sein hessischer Kollege Volker Bouffier (CDU) hingegen möchte eine solche Neuregelung schaffen, um die Erfassung wieder aufnehmen zu können. Bis dahin ist das Scannen ausgesetzt. Auch in weiteren Ländern wird zur Zeit geprüft, inwiefern die Regelungen zum Kennzeichenscanning überarbeitet werden müssen.

Rheinland-Pfalz kündigte an, die Speicherfristen der Daten zu verkürzen. Zur Zeit können dort die Daten, auch wenn es keinen Treffer beim Abgleich mit den Fahndungsbeständen gab, bis zu zwei Monaten gespeichert werden. Allerdings sei die Maßnahme seit ihrer Einführung noch nie genutzt worden; sie sei "nur für den Notfall aufgenommen" worden, so Carstens Pörkens, polizeipolitischer Sprecher der SPD im Landtag.

In Bayern soll das Polizeigesetzt nicht geändert werden; Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, es würden nur Daten gespeichert, die Treffer auf den Listen des Bundeskriminalamtes oder des Schengen-Informations-System ergeben, alle anderen Daten würden sofort gelöscht werden.

Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) sieht keinen Änderungsbedarf, die Daten würden sofort gelöscht werden, wenn kein Treffer vorliege: "Wir planen keine massenhafte, sondern eine gezielte Kontrolle."

Uwe Schünemann (CDU), Innenminister in Niedersachsen, möchte ebenfalls weiter scannen lassen. Dies sei das "richtige Mittel zur Aufklärung von Straftaten". Die niedersächsische Regelung hierzu sieht er verfasungsrechtlich "auf der sicheren Seite."

In Bremen ist die Erfassung rechtlich auch möglich, die notwendigen Geräte seien aber aus Geldmangel nicht angeschafft worden. Auch dort werde eine Überarbeitung des Gesetzes geplant.

In Mecklenburg-Vorpommern wird davon ausgegangen, dass die dortigen Bestimmungen "offensichtlich im Wesentlichen rechtmäßig" seien, man wolle dies aber noch genauer prüfen, so das dortige Innenministerium.

Auf Bundesebene habe die Entscheidung aus Karlsruhe keine Auswirkungen, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: "Weder hat sie Auswirkungen auf das BKA-Gesetz, noch hat sie Auswirkungen auf die Strafprozessordnung, so dass wir keinen Diskussionsbedarf auf Bundesebene haben."

-- O. Langfeldt (ULD)


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