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13.03.2008
Anhörung im Bundestag zur Entschädigung für die Vorratsdatenspeicherung

In einer Anhörung vor dem Rechtausschuss des Bundestag zur Entschädigung von Telekommunikationsanbietern für ihre Kosten durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung haben sich die meisten Experten dafür ausgesprochen, auch Investitionskosten zu berücksichtigen. Dies berichtet heise online.

Von Union und SPD war bisher geplant worden, die Anbieter für die Anschaffung der Überwachungsinfrastruktur nicht zu entschädigen, sondern nur für konkrete Auskünfte. Felix Müller von der British Telecom sagte dagegen in der Anhörung, die dafür gezahlten Entschädigungen würden nicht ausreichen. Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco erläuterte, die geschätzten Investitionskosten von 332 Millionen Euro allein für Internetprovider würden "zu 80 Prozent kleine und mittelständische Unternehmen" treffen. Eine Ausnahmeregelung für kleine Anbieter wie bei den Abhörschnittstellen für die Telefonüberwachung sei hier aber kaum möglich, so Süme weiter, da dies mit der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht vereinbar sei. Gegen eine solche Ausnahme wandte sich auch Rainer Bruckert vom Landeskriminalamt Niedersachsen: "Da rutscht uns jemand durchs Netz".

Nicht nur die Brancheverbände forderten eine gesonderte Entschädigung für die Investitionen, sondern auch Strafverteidiger und Richter. Der Strafverteidiger Ulrich Wehner wies darauf hin, dass die Kosten für Überwachungsmaßnahmen "auf Beschuldigte abgewälzt" werden. Wird jemand verurteilt, muss er die Kosten für das Verfahren tragen, worunter auch Aufwendungen für Auskünfte von Telekommunikationsanbietern fielen. Die Kosten für die Errichtung der nötigen Infrastruktur könnten aber nicht auf Angeklagte abgewälzt werden, so Wehner weiter.

Einig waren sich alle befragten Experten darin, dass die Aussagen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, nach denen nur ohnehin schon vorhandene Daten länger gespeichert werden müssten, nicht zutreffen. So seien zum Beispiel Daten zur erstmaligen Aktivierung von Prepaid-Karten bisher nicht erhoben worden; gleiches gilt für die IP-Adressen bei Flatrate-Zugängen zum Internet.

-- O. Langfeldt (ULD)


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