Abkommen zum Datenaustausch mit den USA erlaubt Übermittlung sensibler Daten
Jüngst bekannt gewordene Teile eines Mitte März geschlossenen Abkommens zum Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA sorgen für Empörung. Dies berichten mehrere Quellen.
"Personenbezogene Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für die Zwecke dieses Abkommens besonders relevant sind", so Artikel 12 des Abkommens. Solche sensiblen Daten sind in Europa besonders geschützt, weswegen ihre mögliche Übermittlung für Aufruhr sorgte. Die Einschränkung der Übermittlung auf Fälle, die "besonders relevant" sind, ist sehr schwammig und dürfte kaum wirken.
DGB-Chef Michael Sommer bezeichnete die mögliche Übermittlung als "Höhepunkt der Unverfrorenheit". Gisela Piltz, Innenexpertin der FDP, sprach von einem "Kuckucksei". Sie frage sich, was sexuelle Ausrichtung und Terrorismus miteinander zu tun hätten. Petra Pau von der Linkspartei sagte, diese Informationen gingen "den Staat nichts an, nicht den deutschen und nicht den US-amerikanischen".
Das Abkommen "über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" wurde Mitte März geschlossen. Es muss noch vom Bundespräsidenten, der den Bund völkerrechtlich vertritt, sowie Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.
-- O. Langfeldt (ULD)
- heise online 26.04.2008: Terrorismusbekämpfung: Intime Daten an US-Behörden
- ORF Futurezone 26.04.2008: Intime Daten für die USA
- Spiegel Online 26.04: Deutsche und Amerikaner wollen intime Personendaten ...
- VirDSB 12.03.2008: USA und Deutschland schließen Abkommen zum Datenaustausch

