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30.04.2008
LfD Sachsen-Anhalt bleibt bei Kritik am Kinderschutzgesetz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose, hält an seiner Kritik am von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Kinderschutzgesetzes fest. Die zentrale Speicherung der Daten aller Kinder im Alter von 6 Monaten bis 6 Jahren und der regelmäßige Abgleich von Melderegisterdaten mit den ärztlichen Bescheinigungen über die Früherkennungsuntersuchungen ist verfassungsrechtlich bedenklich. Dies sei nicht der richtige Weg, Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern zu verhindern. Vielmehr sollten wirksame Hilfen, wie z.B. Familienprojekte, ausgebaut und die Jugendämter gut ausgestattet werden.
Dr. von Bose wird bei der bevorstehenden Anhörung zum Gesetzentwurf seine Meinung umfassend darlegen und um Grundrechtsschutz werben. Der Datenschutz dient z.B. mittels der Vertrauensbeziehungen von Ärzten und Jugendämtern zu den Familien der Akzeptanz von Hilfen und gerade damit dem Kindeswohl.

-- R. Schulze (LfD Sachsen-Anhalt)


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