EuGH: Verhandlung über Klage gegen VDS am 1. Juli
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die mündliche Verhandlung über die Beschwerde Irlands und der Slowakei gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für den 1. Juli angesetzt. Dies meldet ORF Futurezone.
"Das Gericht kann schon zu diesem Termin die Entscheidung fällen", so Franz Schmidbauer, Richter in Salzburg und Experte für Internetrecht gegenüber dem ORF. Die Klage richtete sich nicht gegen den Inhalt der Richtlinie, sondern gegen ihre Form: Eine Richtlinie sei die falsche Rechtsgrundlage, so die irische Klage, die angemessene Form sei ein Rahmenbeschluss. Richtlinien sind ein Instrument der "ersten Säule" der EU, die hauptsächlich für den Binnenmarkt zuständig ist, Rahmenbeschlüsse sind ein Mittel der "dritten Säule", die für die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz zuständig ist. Rahmenbeschlüsse werden im Rat der Europäischen Union einstimmig beschlossen, während Richtlinien im Mitentscheidungsverfahren mit der Kommission und dem Europäischen Parlament dort nur eine qualifizierte Mehrheit benötigen. Bestrebungen, eine Vorratsdatenspeicherung mittels eines Rahmenbeschlusses einzuführen, waren gescheitert, da der notwendige Konsens nicht zu erreichen war. Vor diesem Hintergrund wurde die Rechtsgrundlage gewechselt; die Richtlinie wird in ihrer Begründung in erster Linie als Mittel der Marktharmonisierung für Telekommunikationsunternehmen dargestellt.
Sollte die Richtlinie fallen, wovon viele Beobachter ausgehen, wäre der Weg frei für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das deutsche Umsetzungsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen. Das BVerfG übt gemäß seinem "Solange-II"-Beschluss seine Normemkontrollkompetenz gegenüber Umsetzungen von EU-Recht zur Zeit nicht aus; es geht davon aus, dass europäische Rechtsakte im Allgemeinen einen mit den hiesigen Standards vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleisten und verzichtet daher auf die Kontrolle, die der Europäische Gerichtshof übernehmen kann. Wenn die Richtlinie gekippt wird, verlieren die sie umsetzenden Regelungen in der Strafprozessordnung und dem Telekommunikationsgesetz ihren Status als Umsetzung von EU-Recht und könnten ganz normal verhandelt werden.
Mitte März hatte das BVerfG bereits in einer Eilentscheidung die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt; hierbei wurden die über die Richtlinie hinausgehenden Befugnisse, zum Beispiel zum Zugang zu den Daten für die Geheimdienste, gekippt. Im Hauptsacheverfahren könnte sie insgesamt für verfassungswidrig erklärt werden.
-- O. Langfeldt (ULD)
- ORF Futurezone 09.06.2008: Data-Retention: Verhandlung am 1. Juli
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