ELENA bringt Vorratsspeicherung von Einkommensdaten
Pressemitteilung des ULD vom 25.6.2008:
Heute beschließt das Bundeskabinett über den „elektronischen Einkommensnachweis“. Dieses mit dem Kürzel ELENA bezeichnete Verfahren hat nichts mit der namensgleichen schönen griechischen Göttin gemein, sondern soll, so die Bewertung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), eine hässliche, weil datenschutzwidrige Großdatenbank werden.
Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Seit fünf Jahren wehren sich die Landesbeauftragten für den Datenschutz gegen die zentrale Speicherung von Einkommensdaten der gesamten deutschen abhängig beschäftigten Bevölkerung zum Zweck der elektronischen Ausstellung von Einkommensnachweisen bei der Beantragung von Sozialleistungen. Hierbei handelt es sich um eine Vorratsdatenspeicherung von sensiblen Daten, die bei dem größten Teil der Bevölkerung für die ursprünglichen Zwecke nicht benötigt wird. Größtes Interesse an diesen Daten haben viele andere Stellen, allen voran die Finanzämter. Das bisher vorgesehene Verfahren, das von Anfang an in seiner Grundstruktur unverändert geblieben ist, würde technisch den zentralen Zugriff auf diese Daten ohne die Kenntnis der Betroffenen ermöglichen. Es ist völlig unverständlich, weshalb das Kabinett – den Vorschlägen der Landesbeauftragten für Datenschutz folgend – nicht ein Verfahren der individuellen Verschlüsselung dieser hochsensiblen Daten zugestimmt hat. Inzwischen ist klar, dass ein Verfahren mit den Schlüsseln der Arbeitnehmer, welches übrigens vom Bundesfinanzministerium favorisiert wird, technisch machbar ist. Den Beteuerungen der Bundesregierung, die Daten unterlägen einer strengen Zweckbindung, kann nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit in anderen Zusammenhängen wenig Glauben geschenkt werden. Sind Daten einmal vorhanden, sind diese schnell vielfältigen Begehrlichkeiten ausgesetzt, gegen die die Betroffenen keine Abwehrmöglichkeiten haben. Das ELENA-Gesetz darf so nicht verabschiedet werden.“
Der aktuelle Kabinettsvorschlag unterscheidet sich inhaltlich wenig von dem Vorschlag vom 20.02.2007. Der gesamte Vorgang ist ausführlich dokumentiert unter nachstehendem Link.
-- M. Raguse (ULD SH)

