ULD präsentiert „Ampel-Gutachten“ zur Nutzung von Geodaten
Pressemitteilung des ULD vom 30.9.2008:
ULD präsentiert „Ampel-Gutachten“ zur Nutzung von Geodaten und kritisiert den Entwurf für ein Geodatenzugangsgesetz
Auf der INTERGEO 2008, dem Kongress und der Fachmesse für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement, präsentiert heute der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert, die „Ampel-Studie“ zu Datenschutz und Geodaten. Diese Studie wurde vom ULD im Auftrag der „Kommission für Geoinformationswirtschaft“ (GIW-Kommission) erstellt. Ihre Aufgabe ist es, angesichts der unübersichtlichen rechtlichen Situation bei der Veröffentlichung von Geodaten Ordnung zu schaffen. Dies geschieht dadurch, dass die „Ampelstudie“ auf der Grundlage der Gesetze und der Rechtsprechung interessante Geodaten in Kategorien einteilt: Grün – freier Zugang, Gelb – allgemeiner Zugang, schutzwürdige Betroffeneninteressen sind zu berücksichtigen, Orange – Zugang nur bei berechtigtem Interesse, Rot – kein Zugang.
Anlässlich der Vorstellung der ULD-Studie übte Thilo Weichert Kritik an dem am 30. Juli 2008 vom Bundeskabinett zur Umsetzung der sog. INSPIRE-Richtlinie beschlossenen Entwurf eines Geodatenzugangsgesetzes (GeoZG-E), mit dem der „Zugang zu und die Nutzung von Geodaten für Bürger und Bürgerinnen, Verwaltung und Wirtschaft“ vereinfacht werden soll (BR-Drs. 554/08). Weichert: „Der Entwurf liefert keinen praktisch handhabbaren Ausgleich zwischen Datenschutz und Informationsinteressen.“
Gemäß § 12 Abs. 2 GeoZG-E gelten „für den Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten und Geodatendiensten … die Zugangsbeschränkungen nach § 8 Abs. 1 sowie § 9 des Umweltinformationsgesetzes … entsprechend“. Danach wird ein Informationszugang bei entgegenstehenden Urheberrechten sowie bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ausgeschlossen. Die Preisgabe personenbezogener Daten wird eingeschränkt, wenn die schutzwürdigen Betroffeneninteressen „erheblich beeinträchtigt“ sind.
Weichert: „Mit diesem Regelungsvorschlag würden erstens sensible personenbezogene Geodaten nicht hinreichend geschützt. Zweitens würden grundsätzlich veröffentlichungsfähige Geodaten tatsächlich nicht online zugänglich gemacht werden können.
1. Zu den Geodaten nach dem GeoZG-E zählen u.a. Adressen, Flurstücke, Bodenbedeckung, Gebäude, Gesundheit, Sicherheit. Dabei kann es sich um sensible personenbeziehbare oder personenbezogene Daten handeln. Es verstieße gegen die Prinzipien des Datenschutzes, diese Angaben generell freizugeben.
2. Zu den Geodaten gehört eine Vielzahl von Daten von allgemeinem Interesse, die aber dennoch als personenbezogene Daten zu bewerten sind, z.B. Angaben über Bodenschätze, zur Infrastruktur oder zur landwirtschaftlichen Nutzung. Es kann nicht vernünftig begründet werden, solche Daten generell von einer Online-Abrufmöglichkeit auszunehmen, nur weil der Gesetzentwurf in jedem Fall eine Interessenabwägung mit Schutzinteressen fordert.“
Nach Ansicht von Weichert kann auf der Basis der Bewertung der Ampelstudie das Geodatenzugangsgesetz so verbessert werden, dass der Konflikt zwischen Zugangsinteressen an Geodaten und Datenschutz praktikabel gelöst wird. Das ULD hat einen entsprechenden Regelungsvorschlag ausgearbeitet und zur Verfügung gestellt.
Das Ampel-Gutachten des ULD für die GIW-Kommission sowie die Vorschläge des ULD zum Geodatenzugangsrecht sind abrufbar unter abrufbar unter den nachstehenden Links.
-- M. Raguse (ULD SH)
- Pressemitteilung des ULD vom 30.9.2008: ULD präsentiert „Ampel-Gutachten“ zur Nu
- Downloadmöglichkeit des Gutachtens
- Die Vorschläge des ULD zum Geodatenzugangsrecht

