Österreich: Datenbanken für Drogenkonsumenten
In Österreich werden (mutmaßliche) Drogenkonsumenten zukünftig in vier speziellen Datenbanken erfasst. Dies berichtet heise online.
Im Sommer hatte das österreichische Parlament eine entsprechende Novelle des Suchtmittelgesetzes beschlossen, die demnächst in Kraft treten soll. Es sollen vier Datenbanken geschaffen werden.
Erstens ein Suchtmittelregister, in dem alle Personen, die wegen Rauschgiftdelikten verurteilt oder angeklagt wurden, gespeichert werden sollen. Zusätzlich sollen auch Personen, die von Bezirksverwaltungsbehörden verdächtigt werden, Drogen zu missbrauchen, erfasst werden. Neben Angaben zu Namen und Adressen sollen auch Informationen über medizinische Maßnahmen sowie die Wohn- und Arbeitssituation gespeichert werden. Große Teile dieses Registers werden für das Gesundheitsministerium, Bezirksverwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte online zugänglich sein; in Einzelfällen sollen die Daten auch an das Verteidigungsministerium, das Bundesheer, das Innenministerium, die Gewerbebehörden sowie das Wirtschaftsministerium übermittelt werden dürfen, um die Eignung von Personen zum Soldaten, Beamten oder Gastwirt zu überprüfen. Die Daten von Verdächtigen sollen nach Einstellung des Verfahrens oder Freispruch gelöscht werden, ansonsten spätestens nach 5 Jahren.
Die zweite Datenbank soll Einträge über alle Personen beinhalten, die sich in Substitutionsbehandlungen befinden. Solche Behandlungen werden etwa bei schwer Heroin-Abhängigen eingesetzt. Die Aufnahme in dieses Register ist zwar an eine vorherige Einwilligung geknüpft, allerdings wird befürchtet, dass es ohne diese Einwilligung für Abhängige unmöglich wird, in Substitutionsprogramme aufgenommen zu werden. Sie könnten vor die Wahl gestellt werden, entweder auf die ärztliche Schweigepflicht zu verzichten oder weiterhin illegal Drogen zu beschaffen, so Hans Zeger von der Arge Daten. Auf dieses Register sollen die Bezirksverwaltungsbehörden in ihrer Eigenschaft als Gesundheitsbehörden online zugreifen und die Daten an Apotheker und Ärzte weitergeben können. Aus dem Substitutionsregister sollen die Einträge 6 Monate nach Ende der Behandlung entfernt werden.
Als drittes Register wird eine Statistik-Datenbank geschaffen, in der die aus den anderen beiden Datenbanken entfernten Datensätze in pseudonymisierter Form für unbegrenzte Zeit gespeichert werden sollen. So soll es nicht möglich sein, von einem einzelnen Datensatz auf den Namen einer Person zu schließen. Wenn jedoch der Name einer Person bekannt ist, können alle sie betreffenden Einträge gefunden werden, so dass es auch noch nach Jahrzehnten möglich sein wird, (mutmaßliche) Drogenkarrieren nachzuvollziehen. Für statistische Auswertungen soll ein externer Dienstleister herangezogen werden, der dem Ministerium anonymisierte Ergebnisse zur Verfügung stellt. Das vierte Register erfasst suchtmittelbezogene Todesfälle. Hier ist ebenfalls keine Löschfrist vorgesehen.
-- O. Langfeldt (ULD)
- heise online 11.11.2008: Österreich erfasst Drogenkonsumenten künftig in ...
- VirDSB 15.10.2007: Österreich: Meldepflicht für Substitutionsbehandlungen

