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24.02.2009
Privatsphärenschutz beim Cloud Computing?

Ein Report des World Privacy Forum warnt von Risiken für die Privatsphäre beim Cloud Computing, wie die New York Times berichtet.

In den USA sind die Datenschutzregeln für Informationen, die bei Dritten - etwa den Anbietern von Cloud Computing-Dienstleistungen wie Google Docs - gespeichert sind, nur schwach. In Rechtsstreitigkeiten kann die Herausgabe solcher Informationen ohne allzu große Hinderniss von einer der Parteien verlangt werden. Bei Webmail-Anbietern ist dies bereits üblich; bei Cloud Computing sei ihm allerdings noch kein Fall bekannt, so Robert Gellman, Hauptautor des Reports. Ihm zufolge ist es aber nur noch eine Frage der Zeit, bis es dazu kommt. "Die Polizei wird das lieben", so Gellman, "Sie kann zu einer einzigen Stelle gehen und jedermanns Dokumente kriegen". Er empfiehlt, sich die AGB von Cloud Computing-Anbietern genau durchzulesen, um eine Weitergabe oder andere Nutzung von Daten so weit wie möglich zu vermeiden. Zudem solle man darauf achten, welche Informationen man hochlädt: "Laden Sie nichts hoch, von dem sie nicht wollen, dass ein Konkurrent, die eigene Regierung oder eine Regierung es sieht."

-- O. Langfeldt (ULD)


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