Virtuelles Datenschutzbüro
http://www.datenschutz.de/

24.04.2009
Großbritannien: ICO gibt Ok für Google Street View

Der britische Datenschutzbeauftragte (ICO) ist der Ansicht, dass Googles Dienst Street View keine Verstoß gegen britisches Datenschutzrecht darstellt. Dies berichtet die BBC.

"Es ist wichtig, zu betonen, dass das Hochladen von Bildern mit Personen auf ihnen höchstwahrscheinlich kein formeller Bruch des Datenschutzgesetzes ist. Schauen Sie sich die Fernsehnachrichten an und Sie werden Leute sehen, die auf der Straße an Reportern vorbeigehen. Die Gesichter einiger Fußballfans werden beim Spiel des Tages aufgezeichnet - ohne ihre Zustimmung, aber komplett legal", so David Evans vom ICO. Es sei nicht im öffentlichen Interesse, die "digitale Uhr zurückzudrehen", so Evans weiter. Er betonte, dass Gesichter und Auto-Kennzeichen unkenntlich gemacht würden.

Gegen die Erfassung britischer Straßenzüge durch Google Street View hatten viele Bürger beim ICO Einspruch eingelegt; in einem kleinen Dorf blockierten Bewohner die Straße, als einer der Fotowagen Aufnahmen machen wollte. Ian Brown von der Universität Oxford sagte, der ICO hätte viel früher eingebunden werden müssen, wenn "Dienste entworfen werden und nicht erst, wenn sie fertig sind". Die Bürgerrechtsorganisation Privacy International kritisierte die Entscheidung als "abwehrend und politisch". Der ICO würde wirtschaftlichen Interessen Vorrang gewähren, so Privacy International weiter.

-- O. Langfeldt (ULD)


Zur News-Übersicht
RSS Feed: VirDSB News

http://www.datenschutz.de/
Features

Adresshandel

Datenschutz bei Kindern

Anti-Terror-Datei

SWIFT

Vorratsdatenspeicherung

Übersicht Features

News

Kein übertriebener Datenschutz

USA: NSL-Befugnisse des FBI sollen ausgeweitet werden

ULD: „Webcam in Laboe kann bleiben“

Was Sie über Bonitätsauskünfte wissen sollten!

Übersicht News RSS Feed

Externe Links


Home English Kontakt Login Neu
Suchen:
Ornament
Ornament
Ein gemeinsamer Service Ihrer Datenschutzinstitutionen