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04.05.2009
Google fährt in Schleswig-Holstein - Kiel und Lübeck werden erfasst

Pressemitteilung des ULD vom 4.5.2009:

Google fährt in Schleswig-Holstein - Kiel und Lübeck werden für Street View erfasst

Google informierte die Datenschutzaufsichtsbehörden, dass am 29.04.2009 die Erfassung von elektronischen Straßenbildern für dessen Internetdienst Street View wieder aufgenommen wurde. Im Mai und im Juni sollen in Schleswig-Holstein Kiel und Lübeck ins Visier der Kamerawagen geraten. Auch kleinere Orte sollen „während der Durchfahrt aufgenommen werden oder wenn diese Orte an die genannten Städte angrenzen“. Zuvor hatten sich am 23.04.2009 in Schwerin die Datenschutzaufsichtsbehörden, u. a. das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), mit Google getroffen. Das Internetunternehmen sicherte dabei zu, im Fall von Widersprüchen die jeweiligen erstellten Bilder schon „vor der Veröffentlichung unkenntlich“ zu machen.

Informationswünsche und/oder Widersprüche sind per E-Mail zu richten an streetview-deutschland@google.com oder postalisch an "Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg".

Trotz des teilweisen Entgegenkommens von Google gegenüber den Datenschutzbehörden sind diese nicht begeistert, dass mit der Erstellung der Bildsequenzen Fakten geschaffen werden. Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Die Anforderungen an ein rechtmäßiges Erstellen und Veröffentlichen von digitalen Straßenansichten im Internet, wie sie von den Aufsichtsbehörden mit Beschluss vom 13./14.11.2008 festgestellt wurden, werden von Google bisher nicht vollständig erfüllt. Wir werden weiter mit Google verhandeln und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Beachtung des Datenschutzes einfordern. Bewohner und Eigentümer von aufgezeichneten Wohnungen und Grundstücken oder sonst wie Betroffene sollten, wenn sie dies wünschen, ihr Datenschutzrecht direkt gegenüber Google einfordern und ihren Widerspruch erklären. Einer besonderen Begründung hierfür bedarf es nicht." Bei Nichtberücksichtigung können die Datenschutzaufsichtsbehörden einschreiten.

-- M. Raguse (ULD SH)


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