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27.05.2009
Bundestagsanhörung zu Netzfiltern

Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf für die Netzfilter warnten Experten vor "Chilling Effects"; der Direktor des Max-Plank-Instituts für Strafrecht, Ulrich Sieber, sah einen ganzen "Strauß von verfassungsrechtlichen Problemen". Dies berichten heise online, die taz und ORF Futurezone.

Wahrscheinlich wären "einige tausend Domains zu sperren wären", so Jürgen Maurer vom Bundeskriminalamt. Bei der Prüfung skandinavischer Sperrliste sei dem BKA aufgefallen, dass "viele Eintragungen nach unserem Straftatsbestand" gar nicht hätten enthalten sein dürfen. Die verbotenen Inhalte seien aber in Unterverzeichnissen gefunden worden. Maurer widersprach Angaben von Filter-Gegnern, dass die meisten Server in Ländern ständen, in denen eine Löschung der Inhalte möglich sei. "Die Wirksamkeit wird angenommen", antwortete Maurer auf Fragen nach der Wirksamkeit, ein abschließendes Ergebnis gebe es aber nicht.

Die Medienwissenschaftlerin Korinna Kuhnen betonte, Sperrungen dürften nur ultima ratio sein, es müsse der Eindruck vermieden werden, dass auch legale Inhalte geblockt würden oder dass Hosting-Providern nicht über illegales Material auf ihren Servern informiert würden. Für eine klarere Verankerung dieses "Subsidiaritätsprinzips" sprach sich auch Sieber aus. Zudem warnte er vor der Gefahre eines "Overblocking" und sprach sich für einen Richtervorbehalt für Eintragungen auf der Liste aus. Familienministerin Ursula von der Leyen hat inzwischen als "vertrauensbildende Maßnahme" die Gründung eines unabhängigen Gremiums in Aussicht gestellt, das überprüfen soll, ob Inhalte zu Recht gesperrt werden. Fast alle befragten Experten wandten sich gegen die geplante Protokollierung der Zugriffe auf die Sperrseite.

Unterdessen haben Sperrgegner demonstriert, dass eine Entfernung - im Gegensatz zum reinen Blocken - der Inhalte in vielen Fällen möglich ist. In einem automatischen Verfahren wurden 349 Provider in 46 Ländern über insgesamt 1943 bei ihnen gehostete Seiten, die auf verschiedenen europäischen Sperrlisten standen, informiert. 250 Provider haben auf die Anfrage reagiert, wobei meistens nur legale Inhalte auf den Seiten zu finden waren. Die Fälle, in denen es sich tatsächlich um illegale Inhalte handelte, hätten die Provider in aller Regel schnell reagiert und sie entfernt, so Alvar Freude, der den Versuch durchführte. "Bei der überwiegenden Mehrheit der Webseiten, darunter einigen aus Deutschland, zeigte sich bei der Überprüfung durch den Provider, dass die Webseiten kein kinderpornografisches, teils überhaupt kein irgendwie beanstandbares Material enthielten - die Webauftritte waren folglich zu Unrecht gesperrt. In Finnland werden zudem auch mehrere inländische Webseiten blockiert, die sich kritisch mit den dortigen Internet-Sperren auseinandersetzen", so Freude weiter. Durch den Versuch wurde auch offenbar, dass Hoster nicht informiert wurden, wenn auf ihrem Webspace illegale Inhalte zu finden sind. "Die Abschaltung von Webauftritten mit kinderpornografischen Inhalten dauert nicht länger als die Übermittlung einer Sperrliste", führte Freude weiter aus: Dies führt die Argumentation der Befürworter des bloßen Sperrens ad absurdum – es gibt keinen sachlichen Grund, strafbare Inhalte im Netz zu belassen und sie für alle einschlägig Interessierten mit minimalem Aufwand weiterhin zugänglich zu halten."

-- O. Langfeldt (ULD)


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