Schweiz: EBÖB veröffentlicht Empfehlungen zu Google Street View
In der Schweiz setzt sich der Streit um Google Street View fort. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftrager (EDÖB) Hanspeter Thür hat dem Unternehmen nun eine Frist von 30 Tagen gesetzt, um eine Reihe von Empfehlungen anzunehmen. Sollte Google dies nicht tun, kann Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
So soll in Zukunft die Kamera in geringere Höhe montiert werden, da es zu Fällen kam, in denen Aufnahmen über Zäune und Hecken hinweg angefertigt wurden. Auch soll die Anonymisierung von Gesichtern und Autokennzeichen verbessert werden - besonders im Umfeld besonders sensibler Einrichtungen, wie etwa Schulen, Krankenhäusern und Gefängnissen. Aufnahmen aus Privatstraßen sollen gelöscht werden, wenn keine Einwilligung der Besitzer vorliegt. Zu guter Letzt soll die Veröffentlichung neuer Bilder gestoppt werden, bis diese rechtlichen Fragen geklärt sind.
-- O. Langfeldt (ULD)
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