Brandenburg: Datenschutzaufsicht wird gebündelt
In Brandenburg wird die Zuständigkeit für den Datenschutz neu geregelt, wie heise online berichtet. In Zukunft soll auch die Aufsicht für den nicht-öffentlichen Bereich - sprich für die Wirtschaft - beim Amt der Landesbeauftragten für Datenschutz gebündelt werden.
"Aufgrund der rasanten technischen Entwicklungen in den letzten Jahren sowie ihrer Bedeutung für Fragen der Datensicherheit und durch die stark wachsenden Überschneidungen der Aufsichtsbereiche des nicht-öffentlichen und des öffentlichen Bereiches ist eine effektive Datenschutzkontrolle dauerhaft nur zu gewährleisten, wenn die vorhandenen Ressourcen bei den Datenschutzkontrollbehörden des Landes Brandenburg gebündelt werden", heißt es in einem Entwurf der rot-roten Koalition zur Reform des Landesdatenschutzgesetzes. Bisher war in Brandenburg eine Dienststelle im Innenministerium für die Kontrolle der Wirtschaft zuständig. Die Vereinheitlichung der Zuständigkeit werde das "Hin- und Herschicken von Eingaben" zwischen den beiden Stellen überflüssig machen, so eine Sprecherin der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge. Zusätzlich soll die Reform die von der EU geforderte völlige Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht sicherstellen und Bürokratie abbauen.
Der Gesetzentwurf soll in der nächsten Woche dem Landtag zugeleitet werden. In einigen Bundesländern, wie etwa in Bayern und Baden-Württemberg, ist die Datenschutzaufsicht für den öffentlichen Bereich und die Wirtschaft organisatorisch getrennt, in anderen hingegen in einer Hand vereint.
-- O. Langfeldt (ULD)

