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08.02.2010
Kommission startet Konsultationsverfahren zur Datenübermittlung an USA

Die Europäische Kommission hat ein Konsultationsverfahren zur Übermittlung personenbezogener Daten an die USA gestartet, wie Daten-Speicherung.de und ORF Futurezone berichten.

Teilnehmen können neben Firmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, auch Behörden und einzelne Bürger. Die Fragen sind in fünf Gruppen gegliedert. Erstens der Zweck eines noch auszuhandelnden Abkommens zwischen der EU und den USA - soll es nur um Standards für die Datenübermittlung im Bereich der Strafverfolgung gehen, oder sollen auch Themen wie das Prinzip der Gegenseitigkeit ansprechen? Zweitens der Umfang des Abkommens - soll es nur für die Kooperation von Strafverfolgern gelten, oder soll es sich auch auf andere Themen wie etwa Immigration, Asyl und zivilrechtliche Kooperation erstrecken? Soll es nur für den Austausch zwischen staatlichen Stellen gelten, oder auch für Transfers von Unternehmen an Strafverfolger? Drittens zum Inhalt des Abkommens: Soll es eine Regelung zur Gegenseitigkeit enthalten, sprich soll der Zugriff auf entsprechende Daten in den USA eine Vorbedingung für die Übermittlung sein? Viertens geht es um Datenschutzprinzipien, zum Beispiel mit folgenden Fragen: Sollen Personen einen Anspruch haben, zu erfahren, welche Daten über sie übermittelt wurden? Sollen Zentralstellen für die Übermittlung geschaffen werden? Wie soll Rechtsschutz gewährleistet werden? Fünftens gibt es ein Freitextfeld für andere Anmerkungen.

Die Anregungen aus diesem Verfahren sollen in das neue Abkommen zur Übermittlung von Finanzdaten (SWIFT-Abkommen) eingehen; es läuft noch bis zum 12. März. Stellungnahmen können per E-Mail abgegeben werden.

-- O. Langfeldt (ULD)


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