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19.02.2010
Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung bekannt gegeben

Das Bundesverfassungsgericht will am 2. März sein lange erwartetes Urteil zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten bekannt geben. Gegen die sechsmonatige Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten haben zahlreiche Vertreter von Parteien und Interessenvereinigungen sowie unter Koordination des Aktionskreises Vorratsdatenspeicherung über 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde erhoben. Schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Maßnahme kamen bereits bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe Mitte Dezember zur Sprache .

-- Gabriel Schulz (LfD M-V)


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