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03.03.2010
Weitere Reaktion zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil

Am Tag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung trudeln weiter Stellungnahmen und Kommentare ein, wie zahlreiche Quellen berichten.

Innerhalb der schwarz-gelben Koalition gibt es Uneinigkeit über das weitere Vorgehen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will "klug, aber schnell handeln", und das federführende Justizministerium dabei "drängend unterstützen". Bei ihm sei über das Urteil "keine Freude aufgekommen", so de Maizière weiter. "Jetzt ist es an der Zeit, nicht mehr nur "Nein" zu sagen, sondern jetzt ist es an der Zeit, kluge Gesetzgebungsarbeit zu leisten", machte er Druck auf seine Kabinettskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Diese hingegen sieht keinen Bedarf für überhastetes Handeln. Ein Gesetzentwurf dürfe nicht mit heißer Nadel gestrickt werden, es sei "eben genau nicht der Zeitpunkt, schon wieder enge zeitliche Vorgaben zu haben", so die Ministerin weiter.

Von den Polizeiverbänden und aus der CDU kommt Kritik am Urteil. "Wir werden tausende Straftaten haben, die wir nicht mehr aufklären können", so Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Klaus Jansen, Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK) wies darauf hin, dass in zwei von drei Ermittlungsverfahren auf Verbindungsdaten zugegriffen würde; es müsse nun schnell ein Gesetz kommen, "das uns als Kriminalisten wieder handlungsfähig macht", so Jansen weiter. Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte 3000 Internet-Polizisten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warnte, dass die mangelnden Zugriffsmöglichkeiten bis zu einer Neufassung Menschenleben kosten könnten. Er redete ebenso wie Peter Altmaier, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf sehen will, von rechtsfreien Räumen. Leutheusser-Schnarrenberger entkräftete diese Befürchtungen mit einem Verweis auf die Lage vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung; auch vor Juni 2008 habe es eine sehr erfolgreiche Strafverfolgung gegeben, so die Ministerin: "Hier muss keiner Sorge haben, dass wir jetzt in eine Sicherheitslücke schliddern."

SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte, es sei "durchaus denkbar, dass die Vorratsdatenspeicherung damit fürs erste gestorben ist". Vertreter der Internetwirtschaft sagten, die Umsetzung der vom Gericht formulierten Auflagen sei sehr schwierig: "Ich möchte den Gesetzgeber sehen, der diese Einschränkungen mit dem Filtern von solchen Adressen in ein Gesetz packen kann, das auch hinterher umsetzbar ist", so Michael Rotert, Vorstandschef des Verbands der deutschten Internetwirtschaft.

Von den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung kommt verhaltene Erleichterung. Die Speicherung sei "noch nicht endgültig vom Tisch", so Rosemarie Will, Bundesvorsitzende der Humanistischen Union. Auch Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht das Vorhaben nicht als komplett gestoppt: "Es ist ja nur ein Kippen auf Zeit." Ebenso wie Will forderte er eine Vorlage der Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof, der über die mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffe entscheiden solle.

"Die Europäische Kommission begrüßt das Urteil", kommentierte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström; das Urteil unterscheide "sehr deutlich zwischen der Richtlinie und dem, was durch den Gesetzgeber der einzelnen Mitgliedstaaten selbst geregelt werden kann". Die Richtlinie lasse den Staaten großen Spielraum bei der Umsetzung und ermögliche eine Umsetzung, "die mit den Grundrechten der deutschen Verfassung konform geht", so Malmström weiter.

-- O. Langfeldt (ULD)


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