Malmström will VDS überprüfen / Polizeivertreter beklagen Wegfall der VDS
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström will die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) noch in diesem Jahr überprüfen lassen, wie Tagesschau.de und ORF Futurezone berichten. Polizeivertreter beklagen unterdessen weiterhin den Verlust von Ermittlungsmöglichkeiten durch den Stopp der Speicherung, wie der Tagesspiegel meldet.
"Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind, dann wird man auch sehen, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist", sagte Malmström. "In den Ländern, in denen sie umgesetzt wurde, sagen die Behörden, dass sie nützlich sei", fügte sie hinzu. Die für Grundrechte zuständige Justizkommissarin Viviane Reding hatte bereits zuvor eine Überprüfung der Richtlinie angekündigt.
"Überall dort, wo sich die Tatabläufe im virtuellen Raum bewegen, muss man mit Vorratsdaten arbeiten, sonst kann man diese Taten nicht aufklären", so BKA-Präsident Jörg Ziercke. Die Strafverfolgung werde "in vielen Bereichen darben und oftmals erfolglos bleiben", befürchtete Manfred Klump vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Der BDK-Bundessprecher Bernd Carstensen beklagte, dass die Ermittlungswerkzeuge "auf den Stand vor der Vorratsdatenspeicherung zurückgeworfen" wurden. Die Polizei kann allerdings auch weiterhin auf Verbindungsdaten zugreifen, räumte Carstensen ein: Aus technischen Gründen, etwa zur Fehlersuche, speichern Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten bei Flatrate-Tarifen in der Regel für eine Woche. Bei Tarifen, die nach Nutzung abgerechnet werden, werden die Daten zur Rechnungslegung länger gespeichert. Auch schon vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung war die Aufklärungsquote bei Internetdelikten sehr hoch, wie ORF Futurezone unter Berufung auf eine Statistik des Bundeskriminalamts von 2007 berichtet: Die Aufklärungsquote für Betrug (das häufigste Delikt im Internet) sind online und offline sehr ähnlich, online ist sie geringfügig höher (84% zu 83,3%). Bei der Verbreitung pornographischer Schriften im Internet konnten 86,3% der gemeldeten Fälle aufgeklärt werden. Zum Vergleich: Die Aufklärungsquote über alle Straftaten lag bei 48,3%, bei Sachbeschädigungen sogar nur bei 24,8%.
-- O. Langfeldt (ULD)
- ORF Futurezone 04.03.2010: Malmström prüft Data-Retention-Richtlinie
- ORF Futurezone 03.03.2010: D: Polizei erfolgreich gegen Cybercrime
- Tagesschau.de 04.03.2010: EU-Richtlinie zur Datenspeicherung auf dem Prüfstand
- VirDSB 03.03.2010: Weitere Reaktion zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil
- Tagesspiegel 04.03.2010: Datenschutz: Streit auf Vorrat
- BKA: Polizeiliche Kriminalstatistik 2007 - Aufklärungsquote nach Straftaten

