Der Gesundheitsfragebogen ist jetzt datenschutzgerecht gestaltet
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:
Der Gesundheitsfragebogen ist jetzt datenschutzgerecht gestaltet
Nachdem im November in der Presse darüber berichtet worden war, dass das Land
Berlin bei Einstellungsuntersuchungen einen Fragebogen zur Erhebung von
Gesundheitsdaten bei Bewerbern (sog. Selbstauskunftsbogen) verwendet, hat der
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine
Überprüfung der einzelnen Fragen gefordert, die nach intensiver Diskussion
mit der Gesundheitsverwaltung jetzt abgeschlossen ist. Der neue Bogen für die
allgemeine Verwaltung enthält nun deutlich präzisierte Fragen. Zugleich wird
ein Hinweisblatt herausgegeben.
Zu den wesentlichen Änderungen zählen:
- Bewerber müssen nur derzeit behandelnde Ärzte/Psychologen/Heilpraktiker
angeben, nicht auch alle früheren.
- Angaben zu körperlichen Erkrankungen oder Unfällen, seelischen (psychischen)
Erkrankungen und Therapien sowie zu Krankenhaus-/Kuraufenthalten/Operationen
müssen sich nur auf die letzten zehn Jahre beziehen.
- Die Frage nach der Einnahme von Drogen wurde gestrichen und ersetzt durch
eine, die auf Betäubungs- und/oder Aufputschmittel abstellt.
- Die Frage nach regelmäßigem Sport ist nur mit ja oder nein zu beantworten.
Sportart und Stundenzahl pro Woche werden nicht mehr erfragt.
Der Selbstauskunftsbogen dient der Vorbereitung der amtsärztlichen
Untersuchung. Stellenbewerber können es ablehnen, ihn auszufüllen, wenn sie
die entsprechenden Auskünfte dem Amtsarzt persönlich geben wollen. Das ist
jetzt klargestellt. Der Bogen wird (und wurde) nicht zur Personalakte
genommen und dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber nicht bekanntgegeben, sondern
verbleibt in der Gesundheitsakte bei der Zentralen Medizinischen
Gutachtenstelle (ZMGA) im Landesamt für Gesundheit und Soziales. Er wird nach
30 Jahren (bei Beamten) bzw. nach 10 Jahren (bei sonstigen öffentlich
Bediensteten) vernichtet. Bluttests werden (wie bisher) nur bei Beamten
durchgeführt, wenn der Arzt dies für nötig hält.
Dr. Alexander Dix: "Wir konnten erreichen, dass nur die medizinisch
erforderlichen Angaben zur Gesundheit von künftigen Beschäftigten des
Öffentlichen Dienstes erhoben werden. Jetzt wird dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen und 'datensparsam' gearbeitet."
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
An der Urania 4-10
D-10787 Berlin
Tel. +49 30 13889-200
Fax. +49 30 215 50 50
-- Leif-Erik Holtz (ULD)

