Nach dem Urteil ist vor dem Urteil - Zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Nach dem Urteil ist vor dem Urteil - Zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht
In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten dem Gesetzgeber erneut die Leviten gelesen. Das Gesetz ist nicht nur verfassungswidrig, sondern nichtig. Dies hat zur Folge, dass die auf Basis des Gesetzes gesammelten Vorratsdaten unverzüglich zu löschen sind.
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-- Leif-Erik Holtz (ULD)

