VG Karlsruhe: Videoüberwachung in Innenstadt rechtens
Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe wies die Klage eines grünen Kommunalpolitikers aus Mannheim ab und billigte das Aufstellen von Videokameras an öffentlichen Plätzen in der Stadt, an denen die Kriminalitätsrate besonders hoch ist. Das Stuttgarter Innenministerium hatte Ende Juli 2001 mit der Videoüberwachung in Mannheim begonnen, um die Straßenkriminalität besser bekämpfen zu können. In der Stadt wurden doppelt so viele Straftaten registriert wie im Durchschnitt des Landes Baden-Württemberg. Das Gericht meint, es bestünden keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der polizeilichen Regelung, die an gefährlichen Orten die Kameraüberwachung und die Aufzeichnung für 48 Stunden zulässt. Durch bloße Übersichtsaufnahmen, die eine individuelle Identifizierung nicht ermöglichten, werde der im Grundgesetz garantierte Datenschutz nicht berührt. Wer dagegen durch sein Verhalten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit auslöse, müsse die Speicherung seiner Bilder hinnehmen. Der Eingriff in seine Rechte sei aber nicht größer als bei der direkten Beobachtung durch die Polizei. Von einem Einstieg in den Überwachungsstaat könne nicht gesprochen werden. Die Mehrheit der Bevölkerung werde sich durch die Kameras in ihrem Lebensgefühl nicht nachhaltig eingeschränkt fühlen (U.v. 10.10.2001, Az. 11 K 191/01, SZ 27./.28.10.2001, 5). -- Thilo Weichert, ULD Schleswig-Holstein

